Unia-Kadermitglied vor Gericht
Anlässlich der Durchsetzung des neuen Landesmantelvertrages kam es im Frühjahr 2008 zu Streik- und Störaktionen durch die Unia. Obwohl die Kibag AG nicht Mitglied des Baumeisterverbandes ist, wurde ihr Betrieb in Zürich-Wollishofen damals durch die Unia blockiert - mit kostspieligen Folgen. Gestern musste sich ein Kadermitglied der Unia wegen Nötigung und Hausfriedensbruch vor dem Bezirksgericht verantworten.
Dies geht aus einem Artikel der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ) hervor. Wie die NZZ weiter berichtet, beschreibt die Anklageschrift die teils gravierenden Folgen jener Kampfmassnahme: So wurde einem auf dem Kibag-Gelände wohnenden Ehepaar die Ausfahrt verweigert, obwohl der Mann zu einer dringend notwendigen Dialyse ins Spital hätte fahren müssen. Ein Betriebsangehöriger wurde daran gehindert zu einer Beerdigung zu fahren. Firmenfahrzeuge wurden an der Zu- und Wegfahrt gehindert, so auch zwei Betonmischer, deren Ladung in der Folge unbrauchbar geworden ist und entsorgt werden musste mit den entsprechend aufwendigen Reinigungen der Fahrzeuge. Hinzu kommen für die Kibag Rechnungen und Schadenersatzforderungen für die ausgefallenen Lieferungen. Wie NZZ schreibt, machte die Verteidigung geltend, dass das Unia-Kadermitglied keine Kontrolle über die aufgebrachte Menge gehabt habe und nicht für die Protestaktion verantwortlich gemacht werden könne. Der Angeklagte hätte auch nichts mit den beiden die Ausfahrt blockierenden Fahrzeugen zu tun gehabt. - Das Urteil wird schriftlich zugestellt. Ein Schuldspruch hätte Konsequenzen für die noch folgende zivilrechtliche Klage mit der ein Schadenersatz von zirka 100'000 Franken geltend gemacht werden soll.
Gemäss NZZ hatte das Bundesgericht in einem ähnlichen Fall den Schuldspruch gegen vier Gwerkschaftsvertreter bestätigt, die vor acht Jahren für eine Blockade des Baregg-Strassentunnels verantwortlich gemacht wurden. (mai)