13:48 BAUBRANCHE

Unfallversicherung: Bundesrat will Lücken schliessen

Wer einen gültigen Arbeitsvertrag aber seine neue Stelle noch nicht angetreten hat, soll neu trotzdem gegen Unfälle versichert sein. Dies ist eine der Massnahmen, mit welchen der Bundesrat Lücken bei der Unfallversicherung schliessen will.

Der Bundesrat nimmt mit der zweiteiligen Vorlage für die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) nun einen zweiten Anlauf und verabschiedete heute Freitag die Botschaft ans Parlament. Der Entwurf werde von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmervertretern mitgetragen, teilt dazu das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit.

Erster Teil der Vorlage: Versicherungsbeginn definiert

Die erste Teil Vorlage enthält Neuerungen für die Unfallversicherung. Klar geregelt werden soll deren Beginn - als versichert gilt, wer über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügt. Heute gelten Angestellte erst als versichert, wenn sie sich das erste Mal zur neuen Arbeitsstelle begeben.

Mit der vorgeschlagenen Neuerung will der Bundesrat eine Lücke schliessen. Dazu könnte es zum Beispiel kommen, wenn ein Arbeitsverhältnis mit Ferien oder einem Feiertag beginnt. Gesetzlich explizit verankern und damit verbessern will der Bundesrat auch den UVG-Versicherungsschutz für Arbeitslose. Die Bestimmungen über die Deckung von "unfallähnlichen Körperschädigungen" wie Bänder- oder Muskelrissen will er zudem präzisieren: Kann der Unfallversicherer nicht nachweisen, dass eine Beeinträchtigung auf Abnützung oder auf eine Krankheit zurückzuführen ist, soll er die Kosten dafür übernehmen.

Für den Fall einer Katastrophe schlägt der Bundesrat auf Begehren der privaten Versicherer die Definition einer Ereignis-Höchstgrenze vor. Damit Schäden gedeckt werden können, die darüber hinaus gehen, sollen die Versicherer einen Ausgleichsfonds schaffen. Tritt eine Katastrophe ein, würde dieser Fonds mit Zuschlägen auf den Prämien gespiesen. Basierend auf Zahlen zum Prämienvolumen von 2012 würde diese Ereignislimite bei rund 1,5 Milliarden Franken liegen.

Des Weiteren will der Bundesrat Überentschädigungen verhindern: Lebenslänglich ausgerichtete UVG-Renten sollen bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters gekürzt werden. Damit will der Bundesrat dafür sorgen, dass Bezüger einer UVG- Rente gegenüber nicht-verunfallten Personen nach der Pensionierung im Vorteil sind.

Zweiter Teil der Vorlage: Organisation der Suva

Der zweite Teil der Vorlage betrifft die Suva. Sie ist neben den privaten Versicherern die grösste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung. Es um die Organisation und Corporate Governance. Die Tatsache, dass die Suva unter der Oberaufsicht des Bundes steht, aber eine weitgehend autonome Institution ist. Beim neuen Anlauf für die Revision des UVG wurden die Sozialpartner und die Versicherer einbezogen, wie das BAG schrieb. Sie würden die Anpassungen mittragen. Die Räte hatten 2011 einen Teil eines früheren Reformpakets an den Bundesrat zurückgewiesen mit der Auflage, die Revision auf das Wesentliche zu beschränken.

Die Sozialpartner hatten sich damals einmütig gegen die Vorlage gewehrt. In den Augen von Baumeisterverband, Gewerbeverband und Gewerkschaften hätte von der anfängliche Vorlage nur die private Versicherungswirtschaft profitiert. Sie hatten massive Verschlechterungen kritisiert. (sda/mai)

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