Unberührte Ufer retten
Gerade mal ein Drittel des Thurgauer Unterseeufers ist noch in einem natürlichen oder naturnahen Zustand. Mit einer Uferplanung will der Kanton nun Lösungen aufzeigen, wie sich dieses Land einerseits bewahren lässt und wie andererseits den Bedürfnissen von Wirtschaft, Ökologie und Tourismus Rechnung getragen werden kann.
Quelle: BiCon AG Kreuzlingen
Das Ufer in Berlingen.
Neben seinem Wert als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten ist der Bodensee auch ein prägendes Landschaftselement für den Kanton. Zudem ist der See als Trinkwasserspeicher und als Lebens- und Erholungsraum von grosser Bedeutung. Im Auftrag des Thurgauer Regierungsrates hat das Thurgauer Departement für Bau und Umwelt (DBU) unter der Federführung des Amtes für Raumplanung für die Region Untersee und Hochrein eine Uferplanung an Angriff genommen. Ziel ist es, die vielfältigen Nutzungsinteressen besser aufeinander abzustimmen, Nutzungskonflikte zu entflechten und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Mit einbezogen werden die Gemeinden Schlatt, Diessenhofen, Wagenhausen, Eschenz, Mammern, Steckborn, Berlingen, Salenstein, Ermatingen, Gottlieben und Tägerwilen. Zu einem einem späteren Zeitpunkt soll die Uferplanung auch am Thurgauer Obersee fortgesetzt werden.
Komplexe Ausgangslage
Aufgrund der unterschiedlichen Interessen galt es zunächst, sich ein möglichst vollständiges und detailgenaues Bild vom aktuellen Zustand des Uferbereichs zu machen. Dazu wurden Begehungen des Ufers vorgenommen und frühzeitig das Gespräch mit den betroffenen kantonalen Fachstellen, Gemeinden und Interessensverbänden gesucht, um deren Wünsche und Vorstellungen in das Projekt mit einzubeziehen. In einem nächsten Schritt teilte man das gesamte Ufer in Abschnitte ein, die dann je einem von fünf Handlungsräumen zugeordnet wurden: Siedlung; Freizeit und Sport; Wohnen am Wasser; Extensive Erholung; Natur und Landschaft.
Die bereinigte Uferplanung soll im Sommer 2011 vorliegen. Danach will der Kanton über die Uferplanung in den betroffenen Gemeinden informieren. (mai/mgt)
Entwicklungsschwerpunkte
- Erhöhung des Anteils von naturnahen Uferbereichen mit Hilfe von Renaturierungsmassnahmen.
- Nutzungsbereiche für Sport- und Freizeitaktivitäten, Wohnen und Natur sollen klar fest gelegt werden.
- Förderung freier Zugänge zu „geeigneten Uferbereichen“; die zunehmende Verbauung und Privatisierung der Ufer hat dazu geführt, dass es immer weniger frei zugängliche Seeabschnitte gibt.
- Optimale Lösung für die Standorte von Bootsliegeplätzen; gemäss dem Abkommen der Internationalen Bodenseekonferenz ist die Anzahl der Bootsliegeplätze (IBK) beschränkt.