Umweltorganisationen vs. Bauten: 1:0
Die beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen wehren sich oft zu Recht gegen Bauvorhaben. Das zeigt die Bilanz über die letzten fünf Jahre. Bei mehr der Hälfte der Beschwerden stellten die Gerichte fest, dass das Projekt gegen geltendes Recht verstossen hätte.
Für das vergangene Jahr haben die Umweltorganisationen insgesamt 85 erledigte Beschwerdefälle gemeldet, zwei mehr als im Vorjahr. Dabei ging es um 60 Vorhaben. In rund 37 Prozent der Fälle wurden die Beschwerden vollumfänglich und in 18 Prozent teilweise gutgeheissen, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) am Mittwoch mitteilte. Abgewiesen wurden die Beschwerden in 22 Prozent der Fälle.
13 Prozent der Beschwerden wurden zurückgezogen, oder es wurden Vereinbarungen abgeschlossen. Ohne Vereinbarung zurückgezogen wurden ein Prozent der Beschwerden. In neun Prozent der Fälle erwiesen sich die Beschwerden als gegenstandslos, weil das Baugesuch zurückgezogen oder abgeändert wurde
Im Bereich der erneuerbaren Energien haben Umweltorganisationen gegen vier Vorhaben Beschwerde erhoben. Abgewiesen wurde die Beschwerde zu einem Windpark auf dem Gotthard. Teilweise gutgeheissen wurden Beschwerden zu Wasserkraftwerken in den Kantonen Glarus und Wallis, vollumfänglich eine Beschwerde zu einem Wasserkraftwerk im Kanton Basel-Landschaft.
Die Erfolgsquote der letzten fünf Jahre liegt etwas höher als im vergangenen Jahr: Rund 45 Prozent der Beschwerden wurden vollumfänglich gutgeheissen, elf Prozent teilweise. Durchschnittlich gab es 76 Beschwerdefälle pro Jahr. Das Verbandsbeschwerderecht berechtigt gesamtschweizerische Umweltschutzorganisationen, gegen bestimmte Projekte Beschwerde zu erheben.
In der Statistik nicht enthalten sind die Beschwerden von Helvetia Nostra gegen Bauten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Diese werden separat erfasst. 2014 gab es insgesamt 311 Beschwerden. 31 Prozent wurden vollumfänglich gutgeheissen, ein Prozent teilweise. (sda)