Umsetzung der Kulturlandinitiative wird konkret
Nach dem Ja des Zürcher Stimmvolks zur Kulturlandinitiative hat der Regierungsrat eine Umsetzungsvorlage ausgearbeitet und das Planungs- und Baugesetz (PGB) angepasst. Nun geht der Entwurf der Vorlage in die Vernehmlassung. Er betrifft rund tausend Hektaren nicht eingezonte Fruchtfolgeflächen.
Die Kulturlandinitiative verlangte, dass künftig nur noch Böden überbaut werden dürfen, die sich nicht für eine landwirtschaftliche Nutzung eignen. Davon betroffen sind rund tausend Hektaren nichteingezonte Fruchtfolgeflächen, die gemäss Richtplan aber bereits im Siedlungsgebiet liegen.
Laut Umsetzungsvorlage will der Regierungsrat das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) nur punktuell anpassen. Eine zusätzliche Verankerung des Schutzes landwirtschaftlich und ökologisch wertvoller Flächen erachtet er im PBG nicht als angezeigt. Hingegen sollen ein Kompensationsgrundsatz für landwirtschaftlich wertvolle Flächen und eine einheitliche Abstandsregel von Bauzonen und Nichtbauzone im Gesetz aufgenommen werden. Die Vernehmlassung dauert vom 28. Januar bis 29. März.
Wie weiter bis 2014?
Die Baudirektion hatte nach der Abstimmung vergangenes Jahr alle Gemeinden aufgefordert die Verfahren zu sistieren, in deren Zusammenhang neue Bauzonen geschaffen werden. Nun steht auch fest, wie mit solchen hängigen planungsrechtlichen Geschäften umgegangen wird, bis die Beschlussfassung durch den Kantonsrat erfolgt ist (bis zirka Mitte 2014). Somit müssen Einzonungen von Kleinstflächen um die Nutzung bestehender Bauzonen zu optimieren nicht sistiert werden. Das gilt auch für neue Bauzonen für Nutzungen im öffentlichen Interesse – etwa für Schulhäuser oder Sportanlagen – und für das Schaffen von Bauzonen, die bereits von Bauzonen umgeben sind und mehrheitlich keine landwirtschaftlich wertvollen Flächen betreffen. (mai/sda)