12:12 BAUBRANCHE

Umbau Kunstmuseum Bern: Freihändige Vergabe unter Beschuss

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Das Berner Kunstmuseum hat den Grossauftrag zur Modernisierung seiner Liegenschaft eigenhändig vergeben. Dagegen legen nun Berner Architekturbüros Beschwerde ein: Die Arbeiten hätten öffentlich ausgeschrieben werden müssen.

Eventuell geht es bei den Vergaben für den Berner Kunsthausumbau zurück auf Feld eins. (Bild: PD)

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Eventuell geht es bei den Vergaben für den Berner Kunsthausumbau zurück auf Feld eins.

Über 30 Berner Architekturbüros wehren sich gemeinsam. Ihnen stösst sauer auf, dass das Berner Kunstmuseum den 40 Millionen Franken schweren Grossauftrag für den Umbau seiner Liegenschaft an der Hodlerstrasse eigenhändig vergeben hat. Die Architekten haben deshalb bei der kantonalen Erziehungsdirektion eine Beschwerde eingereicht, wie die Zeitung «Der Bund» jüngst berichtete. Darin verlangen sie eine korrekte Ausschreibung des Architekturauftrags und die anschliessende Neuvergabe. «Bei einer Bauaufgabe dieser Grössenordnung und Komplexität können die baukulturellen Ansprüche nur in einem qualifizierten Verfahren erreicht werden, weil damit der Wettbewerb der Ideen sichergestellt ist», sagte Christopher Berger, Präsident der Berner SIA-Sektion, gegenüber dem «Dem Bund».

Im Juni hatten die Museumsverantwortlichen die freie Vergabe mit der zeitlichen Dringlichkeit der Arbeiten begründet. Insbesondere befürchte man einen baldigen Ausstieg der maroden Klimaanlage. Eine Ausschreibung würde aber den Beginn der dringend nötigen Arbeiten verzögern, sagte Jürg Bucher, der Stiftungsratspräsident des Kunstmuseums. Das Museum habe den Auftrag deshalb an das Berner Architekturbüro Jordi und Partner vergeben. Dies auch deshalb, weil man «auf früheren Vorarbeiten aufbaue, die von diesem Büro geleistet wurden». An dieser Argumentation hält das Museum auf Anfrage «Des Bunds» fest. Bucher zeigt sich jedoch offen für die Kritik der Berner Architekten. Mitte August wollen sich die Parteien zu einer Aussprache treffen.

Dringlich oder nicht?

Interessant ist aber auch die Frage, ob das Projekt nicht sowieso dem Gesetz für das öffentliche Beschaffungswesen unterliegt. «Das Museum muss für ein Bauvorhaben dieser Grössenordnung die Architekturleistung gemäss geltenden Bestimmungen ausschreiben», zeigte sich Berger im Bund überzeugt. Schliesslich liege der Anteil der öffentlichen Gelder beim Umbauprojekt über 50 Prozent. Auch Anton Funk von der Berner Fachstelle bezweifelt, dass das Museum unter den gegebenen Umständen auf eine öffentliche Ausschreibung verzichten kann. «Als dringlich gelten eigentlich Notfälle, beispielsweise wenn in einem Schulhaus im Januar die Heizung ausfällt», liess sich Funk im Bund zitieren. Das Kunstmuseum wisse aber bereits seit Jahren, dass die Klimaanlage auszusteigen drohe. Deshalb müsse man eher von einer selbstverschuldeten Dringlichkeit sprechen. Die Berner Erziehungsdirektion muss nun entscheiden, ob das Bauprojekt wirklich als dringlich einzustufen ist. (gd)

Den ganzen Bund-Artikel finden Sie hier.

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