13:38 BAUBRANCHE

Tödlicher Baustellenunfall in DietikonZH: Geldstrafen für drei Bauarbeiter?

Teaserbild-Quelle: Gemeinfrei, Wikimedia

Drei Bauarbeiter stehen heute vor dem Bezirksgericht Dietikon im Zusammenhang mit einem Baustellenunfall, bei dem ein Lehrling ums Leben gekommen ist. Die Staatsanwältin beschuldigt die Männer der fahrlässigen Tötung.

Der Unfall, bei dem ein Lernender im ersten Lehrjahr gestorben ist, ereignete sich im Herbst 2019 auf einer Baustelle in Dietikon ZH: Mitten in der Baugrube waren ungesichert vier grosse, tonnenschwere Betonwandelemente gestanden. In den Unfall verwickelt waren ein 70jähriger Polier, ein 36jähriger Maschinenbauführer und ein 22jähriger Hilfsarbeiter, die sich heute vor Gericht verantworten müssen. Damit ein Bagger die Betonelemente hätte verschieben können, sollte der Hilfsarbeiter Ketten oben Elementen anbringen. Doch als dieser die Leiter anlegte und hinaufsteigen wollte, kippten die tonnenschweren Elemente wie Dominosteine um – sie begruben den Lehrling unter sich und verletzten ihn dabei tödlich.

Unklare Zuständigkeiten auf der Baustelle?            

In der Befragung von heute verweigerten die drei grösstenteils die Aussage oder machten Erinnerungslücken geltend. Lediglich der Polier anerkannte die Anklage; Er drückte der Opferfamilie sein Bedauern aus. Aber auch er gab weiter keine Auskunft.

Die Staatsanwältin beschuldigt sie der fahrlässigen Tötung und fordert bedingte Freiheitsstrafen von je acht Monaten. Alle drei hätten sich pflichtwidrig verhalten, sagte sie in ihrem Plädoyer. Das „Zusammenspiel der Pflichtverletzungen“ habe zum Unfall geführt. Gemäss Staatsanwältin fielen in der Untersuchung immer wieder Sätze wie „das konnte ich nicht entscheiden“. Oder „das war nicht meine Arbeit“, „ich bin kein Chef“ und dergleichen. Solche Unklarheiten in Bezug auf die Zuständigkeiten seien häufig auf Baustellen, so die Staatsanwältin weiter. Zu Beginn der Untersuchung seien die drei Beschuldigten deshalb auch nur als Auskunftspersonen befragt worden.

Laut der Anklägerin hätten alle drei die Gefahr erkennen müssen, die von den ungesicherten Betonwandelementen ausgegangen war und diese sichern müssen. Im Unterschied zum Polier, der vor Gericht die Vorwürfe anerkannte, hätten der Hilfsarbeiter und der Baumaschinenführer jede Verantwortung für den Unfall zurückgewiesen.

Das Thema Sicherheit vernachlässigt

Der Vertreter der Opferangehörigen kritisierte, damals habe sich „niemand einen Deut um die Gefahr geschert“. Alle drei Beschuldigten seien „unmittelbar schuld“ am Tod des Lehrlings. Generell sei das Thema Sicherheit auf jener Baustelle sträflich vernachlässigt worden. Für die Angehörigen des Getöteten sei es kaum erträglich, wie sich die Beschuldigen und auch die beteiligten Firmen vor der Verantwortung drückten. Die grenzenlose Nachlässigkeit, die zum Unfall geführt habe, mache fassungslos.

Derweil erklärte der Anwalt des Poliers, bei allem Verständnis für die Trauer der Angehörigen dürfe man nicht vergessen, dass es um die Beurteilung von Fahrlässigkeit gehe, und nicht um „bösartige Absicht“. Laut dem Anwalt handelt es sich um eine unbewusste, leichte Fahrlässigkeit, die leider gravierende Folgen gehabt habe. Angemessen seien für den Polier eine bedingte Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen zu höchstens 60 Franken.

Die Verteidiger der beiden anderen Beschuldigten kommen heute Nachmittag zu Wort. Das Urteil soll am 10. November eröffnet werden. (mai/sda)


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