10:46 BAUBRANCHE

Thurgau erwartet 25 Prozent Bevölkerungswachstum

Teaserbild-Quelle: Thurgau Tourismus

Der Kanton Thurgau rechnet mit einem Bevölkerungswachstum von 25 Prozent bis zum Jahr 2040. Die Bauzonen sollen in 15 Jahren zu über 104 Prozent ausgelastet sein. Einzelne Neueinzonungen werden noch möglich sein.

Die Stadt Weinfelden im Kanton Thurgau zählt heute 11 300 Einwohner

Quelle: Thurgau Tourismus

Die Stadt Weinfelden im Kanton Thurgau zählt heute 11 300 Einwohner

lm Kanton Thurgau soll sich die Bevölkerungszahl bis zum Jahr 2040 um 64 000 erhöhen und damit auf 324 000 Einwohner steigen. Bei den Beschäftigten rechnet der Kanton bis zum Jahr 2040 mit einer Zunahme von rund 18 Prozent auf insgesamt 119 000 Personen.

Im Raumkonzept des Richtplans zeigt der Kanton auf, wie er mit den Herausforderungen von hohem Bevölkerungswachstum und steigendem Mobilitätsbedarf umgehen will und gleichzeitig seine prägenden Kulturlandschaften bewahren kann.

Drei Raumtypen

Das Wachstum soll sich gemäss dem Konzept auf drei Raumtypen verteilen, wie der Raumplanungsverband Espace Suisse meldet: 65 Prozent entfallen auf den "urbanen Raum", 25 Prozent auf den "kompakten Siedlungsraum" und zehn Prozent auf die Siedlungen des Raumtyps "Kulturlandschaft".

Der Gesamtumfang des Siedlungsgebiets wird bis 2040 gegenüber den heute rechtskräftigen Bauzonen um sechs Prozent auf insgesamt 11 450 Hektaren erweitert. Dieses verbindlich festgelegte Siedlungsgebiet darf gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz bis Ende 2040 nicht mehr vergrössert werden.

Klare Kriterien vorgegeben

Neueinzonungen sollen künftig fallweise möglich sein. Der soeben vom Bund genehmigte Richtplan gibt dafür klare Kriterien vor. Einzonungen dürfen nur in dem im Richtplan festgesetzten Siedlungsgebiet erfolgen und erfordern eine Gesamtüberprüfung der Nutzungsplanung. Die Gemeinden müssen dabei ihre Innenentwicklungspotenziale berücksichtigen.

Weiter gibt der Kanton unterschiedliche Mindestdichten pro Raumtyp vor. Diese fliessen in die Kapazitätsberechnungen der Gemeinden ein und gelten bei Neueinzonungen als Massstab. Unabhängig von der aktuellen Dichte müssen alle Gemeinden die Dichten in ihren überbauten Wohn- und Mischzonen bis 2030 um 2 Prozent beziehungsweise bis 2040 um 3 Prozent erhöhen. (bb)

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