Tessin und Uri wollen nicht in die „Röhre“ schauen
Die Sanierung des Gotthardtunnels besorgt vor allem den Tessin und den Kanton Uri. Die Kantone bezweifeln, dass sich für die Bewältigung des hohen Verkehrsaufkommens am Gotthard eine Lösung finden lässt. Darum ging es an einem Treffen der Verkehrsministerin Doris Leuthard mit Deligationen der Kantone Uri, Tessin, Graubünden und Wallis.
Dass die Kantone Tessin, Uri, Graubünden und Wallis besonders von der Sanierung des 30-jährigen längsten Strassentunnels der Welt betroffen sind, ist unbestritten. Vor allem im Tessin und im Kanton Uri hegt man grösste Zweifel, dass sich das hohe Verkehrsaufkommen adäquat bewältigen lässt. Zunehmend fühlt man sich im Tessin mit den wirtschaftlichen Problemen, die mit einer mehrjährigen Sperrung des Gotthard-Strassentunnels auf den Kanton zukommen, von der übrigen Schweiz allein gelassen und nicht ernst genommen. Ähnlich ist die Stimmung im Kanton Uri. Dort wird am 15. Mai über eine Initiative der jungen SVP abgestimmt, die eine Standesinitiative für eine zweite Röhre am Gotthard verlangt.
Zweite Röhre
Leuthard habe von den Vertretern der vier Kantone Einschätzungen und Anliegen aus erster Hand hören wollen, teilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit. Die Kantone Tessin und Uri, aber auch Graubünden und das Wallis seien von der Sanierung des 30-jährigen Autobahntunnels besonders stark betroffen, wird anerkannt. Grundlage des Gesprächs war der Bericht des Bundesrates zur Sanierung des Tunnels. Die Landesregierung war in seiner vergangenen Dezember vorgestellten Auslegeordung mit verschiedenen Varianten zum Schluss gekommen, dass die Bauarbeiten möglich sind, ohne dass zuvor eine zweite Tunnelröhre gebaut wird. In einer ersten Reaktion hatten die betroffenen Kantone diesen Verzicht rundweg abgelehnt. Der Tessiner Regierungspräsident Luigi Pedrazzini hatte bei der Publikation des Berichts gefordert, dass das Tessin in die Lösungsfindung mehr einbezogen werden müsse.
Ein Entscheid über das „Wie Weiter“ soll aber erst fallen, sobald sich die betroffenen Kantone, Parteien, parlamentarische Kommissionen und interessierte Organisationen zum Bericht geäussert haben. Die Verkehrskommission des Ständerates, die den Bericht beim Bundesrat bestellt hatte, wird sich Mitte Februar damit befassen. Am Treffen, an dem auch Vertreter des Bundesamtes für Strassen teilnahmen, wurde nach Angaben des Uvek entschieden, namentlich die Frage der volkswirtschaftlichen Kosten und der Auswirkung einer Verschiebung der Sanierung vertieft zu prüfen. Auch die Frage einer Verladerampe in Erstfeld wird unter die Lupe genommen. (mai/sda)