Zürcher Baurekursgericht lehnt Rekurs gegen Tagelswangen-Kiesgrube ab
Niederlage für Gegner der geplanten Kiesgrube in Tagelswangen bei Lindau: Das Zürcher Baurekursgericht hat ihren Rekurs gegen den Gestaltungsplan abgelehnt. Anpassungen gibt es höchstens, was Betriebszeiten und Maximalgeschwindigkeit der Lastwagen betrifft.
Quelle: Ivan Bandura / Unsplash
In Tagelswangen soll eine Kiesgrube entstehen. (Symbolbild)
Das Zürcher Baurekursgericht kam in seinem Urteil zum Schluss, dass der Gestaltungsplan für die Kiesgrube rechtens ist. Nachbessern muss die Baudirektion lediglich bei einzelnen Gestaltungsplanvorschriften, die etwa Betriebszeiten der Kiesgrube, Fahrtenkontrolle und Maximaltempo für die Kies-Lastwagen betreffen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Gegner der Kiesgrube, in erste Linie Anwohner, können das Urteil noch weiterziehen.
So gross wie 46 Fussballfelder
Der kantonale Gestaltungsplan für die Kiesgrube umfasst zwischen Lindau und Illnau-Effretikon eine Fläche von rund 45 Hektaren. Die eigentliche Abbaufläche soll 33 Hektaren betragen, was der Fläche von 46 Fussballfeldern entspricht. Der Kanton Zürich schätzt, dass dort rund 13 Millionen Tonnen Kies abgebaut werden könnten.
Der Ort der Kiesgrube ist nicht zufällig gewählt: Er befindet sich in der Nähe des geplanten Brüttenertunnels, den die SBB voraussichtlich zwischen 2026 und 2035 bauen werden. Dafür sind rund 500'000 Tonnen Kies nötig und es fallen vier Millionen Tonnen Aushub an.
Die Kiesgrube Tagelswangen könnte sowohl den benötigten Kies liefern, als auch rund die Hälfte des Tunnelaushubs aufnehmen, der über Förderbänder dorthin transportiert werden soll. (sda/pb)