Suva saniert ihre Liegenschaften
Die Suva hat 72 ihrer Bauten, die vor dem Asbestverbot von 1990 erstellt wurden, untersucht. In neun Fällen waren umgehend Sanierungen notwendig. Diese seien im Verlauf des letzten Jahres vorgenommen worden, teilt die Suva mit.
Die Untersuchung der 72 Liegenschaften Anfang 2009 ergab neun Asbestvorkommen der Dringlichkeitsstufe 1. Diese verlangt eine umgehende Sanierung. Es geht dabei um asbesthaltige Akustikdeckenplatten, Bodenbeläge, Brandschutzverkleidungen und Dichtungen. Wo sich die sanierten Liegenschaften befinden, war allerdings bei der Suva nicht zu erfahren. Das sei nicht entscheidend, so Suva-Sprecher Erich Wiederkehr gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Man man keine Hysterie schüren. Die betroffenen Mieter sind aber informiert worden.
Fälle ohne dringenden Handlungsbedarf
Die Untersuchung ergab weitere 152 Fälle mit Dringlichkeitsstufe 2 und 251 mit Stufe 3. In diesen Fällen besteht gemäss Suva kein dringender Handlungsbedarf, weil das Asbest fest im Material gebunden oder versiegelt ist. In dieser Form stelle Asbest keine unmittelbare Gefährdung für Mensch und Umwelt dar. Spätestes bei baulichen Eingriffen müssten aber auch diese Asbestvorkommen der Stufen 2 und 3 fachgerecht saniert werden, heisst es in der Medienmitteilung.
Zum Portfolio der Suva gehören rund 170 Betriebs- und Anlageliegenschaften mit 5’500 Wohnungen. Dies entspricht knapp einem Zehnten des Anlagevermögens. Die Mieterträge steuern zur langfristigen Finanzierung der Renten bei. (sda)