Südbaden attackiert Urteil des Bundesgerichts
Die vom Bundesgericht vor kurzem erlaubte Kautionspflicht für Baufirmen stösst in Deutschland auf Widerstand. Der Bauverband Freiburg im Breisgau will den Entscheid anfechten.
Der Bauwirtschaft Südbaden bleibt die Kautionspflicht von 20000 Franken für ausländische und Baselbieter Firmen des Ausbaugewerbes ein Dorn im Auge. Das Bundesgericht hat im Januar eine solche Pflicht in einem Gesamtarbeitsvertrag erlaubt, nachdem sich Ende 2009 das Kantonsgericht Liestal noch dagegen ausgesprochen hat
(siehe baublatt 2/2011).
Der Bauverband Freiburg im Breisgau will eine allfällige Wiedereinführung der Kautionspflicht bis vor Bundesgericht bekämpfen. Fakten seien bewusst unterschlagen worden, bemängelte deren Geschäftsführerin Cornelia Rupp in der Basler Zeitung. Angefochten wird das Urteil in formaler Hinsicht: Das Bundesgericht äussert sich zur Kautionspflicht nicht eingehend, sondern lediglich in einem verkürzten, summarischen Verfahren.
Grosser Schaden
Hans Rudolf Gysin, FDP-Nationalrat und Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, der sich seit längerem für ein solches Instrument gegen Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit eingesetzt hat, vermisst am Vorgehen des Nachbarlandes den Willen zur Problemlösung: „Die Südbadener Bauwirtschaft bringt keine konstruktiven Vorschläge“, sagte er gegenüber der Basellandschaftlichen Zeitung.
Die Kautionspflicht für Maler, Gipser und Schreiner bestand im Kanton Basel-Land probeweise. Kontrollen haben gezeigt, dass in diesem Kanton täglich rund 350 von ausländischen Betrieben entsandte Arbeiter tätig sind. Die bisher 7000 durchgeführten Inspektionen haben gezeigt, dass fast jeder zweite Entsendebetrieb sich nicht an die in unserem Land geltenden Mindestvorschriften unter anderem für Löhne und Sozialleistungen hält. Der verursachte Schaden beläuft sich allein im Baselbiet auf über eine halbe Million Franken.
Griffiges Mittel gesucht
Die Hinterlegung einer Kaution dient dazu, bei Missbrauch sofort auf diese zuzugreifen. Fehlbaren ausländischen Firmen gelingt es ansonsten leicht, sich bei Lohndumping oder Scheinselbstständigkeit einer Busse zu entziehen. Ab April will deshalb der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmerverband mit seinen Vertragspartnern die Kautionspflicht einführen. Der Schweizerische Baumeisterverband hingegen stellt sich dieser Massnahme gegenüber skeptisch und bevorzugt eine schärferen Kontrolle der Baustellen und ein effizienterer Eingreifen bei erhärtetem Verdacht des Missbrauchs. (ur)