Subunternehmer dürfen keine Arbeiten mehr vergeben
Subunternehmen sollen in Basel-Stadt künftig keine Arbeiten mehr vergehen dürfen. Zudem soll das Submissionsgesetz nicht mehr ab 50 Prozent Staatsanteil gelten, sondern bereits ab 25 Prozent. Heute Donnerstag hat der Grosse Rat zwei entsprechende Motionen überwiesen.
Bei beiden Vorstössen geht es um Änderungen des kantonalen Beschaffungsgesetzes. Mit der Überweisung der Motionen muss die Regierung zu den Anliegen zunächst Bericht erstatten. Anhand ihrer Antworten entscheidet das Parlament dann über die definitive Überweisung im Sinne von Aufträgen.
Die Subunternehmen-Motion wurde mit 50 gegen 39 Stimmen überwiesen. Die Linke stand geschlossen hinter dem Vorstoss, den auch einzelne Räte aus dem bürgerlichen und dem mittleren Lager unterstützten. Die Regierung zweifelte zwar am Inhalt, war aber bereit, zum wichtigen und komplexen Thema Stellung zu nehmen.
Fördern oder behindern der lokalen KMU?
Für die Linke zeigen die Skandale auf der Messebaustelle, dass die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit nicht genügen. Auch die auf Bundesebene angekündigte Solidarhaftung reiche nicht, zuletzt litten bei Subunternehmer-Ketten immer die „Büezer“ unter lausigen oder ausbleibenden Löhnen. Die SP warb damit, dass die verlangte Verschärfung die lokale Wirtschaft fördert.
Die Ratsrechte war gegenteiliger Meinung: Ein Weitergabeverbot für Aufträge halte KMU von Staatsaufträgen fern, weil Personalfluktuation diesen die Planung mehr erschwere als Grossfirmen. Man dürfe „das Kind nicht mit dem Bad ausschütten“, hiess seitens SVP und FDP. – Allerdings konterte ein freisinniger Malermeister, er verstehe die Gegner der Verschärfung nicht, weil die Motion ja nur verlangt, dass ein Auftragnehmer bei der Offerte weiss, was er erledigen kann. Eine Offerte bedeute ja eine Verantwortung, die ein Unternehmer dann wahrnehmen müsse. Heute reichten in manchen Branchen Firmen Offerten ein, die genau wüssten, dass sie die Aufträge gar nicht selber erledigen können, mahnte der Freisinnige weiter. Diese fänden dann immer irgendwo billige Arbeitnehmer.
Laut Baudirektor Hans-Peter Wessels zielt der Vorstoss indes auf das falsche Gesetz, ja sei „Augenwischerei“: Lohndumping gebe es auf privaten Baustellen, bisher noch nie jedoch auf staatlichen. Das Beschaffungsgesetz sei also durchaus tauglich.
Messe-Paragraf
Mit 45 gegen 43 Stimmen knapp überwiesen wurde anschliessend eine Motion für eine Ausweitung der Anwendung des Beschaffungsgesetzes: Dieses soll nicht erst ab 50 Prozent öffentlichem Anteil gelten, sondern schon ab 25 Prozent - bei der Messe-Holding liegt der Staatsanteil bei 49 Prozent. Die Fronten hier dieselben: Der Ratsrechten reicht die Solidarhaftung. Sie fürchtet Mehraufwand für Firmen, der Investoren abschrecken könne. Für die LDP gibt es eher ein Vollzugsproblem als Lücken im Gesetz; darum sei auf „Überregulierungs-Wildwuchs“ zu verzichten. (mai/sda)