15:12 BAUBRANCHE

Studie beurteilt starke Eingriffe in Strommarkt kritisch

Teaserbild-Quelle: Gellinger, pixabay, gemeinfrei

Die heutigen Strommarktregeln sind grundsätzlich geeignet, um die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu gewährleisten. Zu diesem Schluss kommt eine Studie im Auftrag des Bundes. Markteingriffe, wie Stromunternehmen sie vorschlagen, beurteilen die Autoren kritisch.

Wasserrad, Symbolbild

Quelle: Gellinger, pixabay, gemeinfrei

Wasserrad, Symbolbild

Die politischen Diskussionen um ein neues Strommarktdesign sind in vollem Gang. Zum einen geht es um die Versorgungssicherheit: Die Regeln sollen gewährleisten, dass genügend Strom zur Verfügung steht, wenn mehr Strom aus Wind und Sonne produziert wird. Zum anderen stecken die Atomkraftwerke und die Grosswasserkraftanlagen wegen der gesunkenen Strompreise in Schwierigkeiten. Zur Debatte stehen deshalb Unterstützungsmassnahmen, namentlich für die Wasserkraftwerke.

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat nun untersuchen lassen, welche Rahmenbedingungen und Marktmechanismen sinnvoll wären, um die Versorgungssicherheit in der Schweiz ganzjährig zu garantieren. Ein mögliches Knappheitsproblem stellt sich in der Schweiz mit dem hohen Anteil an Wasserkraft vor allem gegen Ende des Winters und im Frühjahr, wenn die Stauseen leer sind.

Heutiges Modell geeignet

Die am Freitag veröffentlichte Studie bewertet unter diesem Gesichtspunkt verschiedene Marktmodelle, darunter auch die von der Strombranche vorgeschlagenen. Sie kommt zum Schluss, dass das derzeitige Marktdesign geeignet ist, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das heutige Modell setzt vor allem auf die Vorsorge der Marktakteure für mögliche Knappheiten. Lieferanten müssen sicherstellen, dass sie ihre Kunden auch dann beliefern, wenn nur wenig Strom am Markt verfügbar ist und die Preise hoch sind. Kunden dürfen nur in dem Masse Strom verbrauchen, wie sie vertraglich beziehen dürfen.

Strafzahlungen als Anreiz

Werden die Marktakteure diesen Bedingungen nicht gerecht, werden sie über hohe Zahlungen bestraft, im Rahmen des Ausgleichsenergiepreises. Wie stark die Anreize sind, Wasser für den Zeitraum gegen Ende des Winters vorzuhalten, hängt von der Höhe der Strafzahlungen ab. Dieses System könne laut der Studie weiterentwickelt werden. So könnten etwa die Preissignale in kritischen Situationen verstärkt werden. Weiter könnten die Möglichkeiten verbessert werden, auch kurzfristig – innerhalb eines Tages – Strom zu handeln.

Strommarkt öffnen

Die Autoren halten auch fest, dass ein geöffneter Strommarkt die Versorgungssicherheit erhöhen könnte. Zudem würden durch neue Produkte wie Smart Meter und neue Tarifmodelle für die Endverbraucher Anreize geschaffen, die Nachfrage zu flexibilisieren.

In Frage kämen aus Sicht der Autoren eine minimal-invasive Zusatzabsicherung in Form einer strategischen Reserve: Eine zentrale inländische Instanz würde einen geringen Teil der Stromproduktion oder der Erzeugungskapazität kontrahieren. Dieser dürfte nur in Knappheitssituationen eingesetzt werden.

Kapazitätsmarkt unnötig

Umfassende Kapazitätsmechanismen dagegen werden aus Sicht der Autoren auf absehbare Zeit nicht benötigt. Mit solchen könnte politisch gesteuert werden, in welchem Masse Produktionskapazität im Inland insgesamt abgesichert wird. Diese Mechanismen stellten eine erhebliche Intervention in den Markt dar – mit entsprechend grossen Verzerrungen und Risiken für die Funktionsfähigkeit des Marktes, die Kosten des Systems und die Belastung der Konsumenten, heisst es in der Studie.

Vertragsmodell ungeeignet

Nicht in Frage kommen für die Autoren ferner "Contracts for Differences" sowie ein Versorgungssicherheits- und Klimamarktmodell. Diese Modelle seien nicht geeignet, um zielgerichtet und kostengünstig die verfügbare Stromerzeugung in Knappheitssituationen zu erhöhen, halten sie fest.

"Contract for Difference" ist ein Mechanismus zur Förderung der Stromerzeugung aus Technologien, deren Kosten die Erlöse übersteigen. Beispielsweise könnten Betreiber von Wasserkraftwerken auf Basis eines Vertrags mit einer zentralen Instanz die Differenz zwischen den Gestehungskosten und den erwarteten Markterlösen erstattet bekommen.

Ziele nicht vermischen

Beim Versorgungs- und Klimamarktmodell würde auf endverbrauchtem Strom eine CO2-Abgabe erhoben. Davon könnte sich befreien lassen, wer nachweislich Strom aus inländischer CO2-neutraler Produktion verbraucht. Das Modell würde primär die Wirtschaftlichkeit CO2-armer Stromerzeugung in der Schweiz verbessern. Es setzte nicht bei der Verfügbarkeit von Strom gegen Ende des Winters und im Frühjahr an, schreiben die Autoren. Die Vermischung von Klima-, Versorgungssicherheits- und Unabhängigkeitszielen führe zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Zusatzkosten. (sda)

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