14:36 BAUBRANCHE

Stromversorger müssen sich künftig an Cybersicherheits-Standards halten

Teaserbild-Quelle: Didgeman / pixabay.com / public-domain-ähnlich

In Zukunft müssen sich die wichtigsten Stromversorgungsunternehmen  an Minimalstandards für Cybersicherheit halten. Der Bundesrat hat heute vier Energie-Verordnungen per 1. Juli in Kraft gesetzt.

Die angepasste Stromversorgungsverordnung (StVV) soll den Schutz vor Cyberangriffen auf Stromproduzenten, Netzbetreiber und Stromdienstleister stärken.

Die angepasste Energieförderungsverordnung (EnFV) legt einen Höchstbeitrag für Investitionsbeiträge für Biogasanlagen fest, wie dies bereits heute fpr Holzkraftwerke, Kehricht- und Schlammverbrennungsanlagen sowie Klärgas- und Deponiegasanlagen der gilt. Zudem werden die Höchstbeiträge bei den Holzkraftwerken heruntergesetzt.

Mit der angepassten Kernenergieverordnung (KEV)  wird das Eidgenössische
Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) beauftragt, den Nachweis der
Langzeitsicherheit der Tiefenlager für Atommüll in seinen
Richtlinien zu regeln. Damit werde in der Verordnung die bestehende Praxis des Ensi nachvollzogen, heisst es in der Medienmitteilung.

 Zugem dürfen gemäss der geänderten Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) Montage-Elektriker neu in bewohnten oder in ihrem Eigentum stehenden Wohnräumen und in den zugehörigen Nebenräumen Installationsarbeiten vornehmen. Bisher durften dies nur befugte Fachpersonen. (sda/mai)


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