14:58 BAUBRANCHE

Strenge Vorschriften für Heizungen

Teaserbild-Quelle: Pixelio

Im neuen Energiegesetz setzt die Aargauer Regierung den Hebel bei der Energieeffizienz von Gebäuden an: Öl- und Elektroheizungen dürfen nur noch unter strengen Auflagen eingebaut oder ersetzt werden. Das Energiegesetz ging am heute Freitag in die Vernehmlassung.

Pixelio

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Fürs Heizen gelten strenge Auflagen.

Die Totalrevision des Energiegesetzes setzte die Ziele in der Energiepolitik des Kantons Aargau um, sagte Peter Beyeler, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, anlässlich einer Medienkonferenz. Es beinhalte aber auch "schwierige Punkte". So dürfen Aargauer Hausbesitzer ihre Ölheizungen nach dem neuen Energiegesetz nur noch dann ersetzen, wenn kein ökologisch besseres Heizsystem vorhanden ist, das wirtschaftlich tragbar ist. Durch den Wegfall der 55000 Ölheizungen im Aargau würden 660000 Tonnen CO2-Ausstoss gespart, hiess es weiter. Strenge Auflagen gelten auch für Elektroheizungen: Sie dürfen nur ersetzt werden, wenn keine Zentralheizung mit Radiatoren oder eine Fussbodenheizung besteht. Ist ein solches vorhanden, muss die Elektroheizung ersetzt werden. Heute sind 7500 der insgesamt 12'500 Elektroheizungen im Aargau als Zentralheizungssystem eingerichtet. Ortsfeste Elektroheizungen, denen ein Wasserverteilsystem fehlt, dürfen ersetzt werden. Hingegen ist der Bau von neuen ortsfesten Elektroheizungen ist verboten.

Fördermittel durch AKW-Abgabe

Während das Förderungsprogramm im Energiegesetz unverändert bleibt, soll der Topf der Fördermittel dafür grösser werden. Dafür will der Aargau die AKW-Betreiber zu einer Abgabe von maximal einem Rappen pro Kilowattstunde verpflichten. Dadurch sollen die erneuerbare Wasserkraft und die nicht erneuerbaren Atomkraftwerken "gleich lange Spiesse" erhalten. Betreiber von Wasserkraftwerken müssen einen Wasserzins von einem Rappen pro Kilowattstunde bezahlen.

Dieser Ausgleich der Standortgunst von Atomkraftwerken soll zweckgebunden in die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz fliessen. Damit sollen unter anderem mehr Förderungsmittel für Hausbesitzer vorhanden sein, die ihr Gebäude umrüsten sollen. Das Aargauer Energiegesetz geht bis Mitte Dezember in die Vernehmlassung. Im März 2010 will der Regierungsrat die Botschaft vorlegen. Im Mai kommt es voraussichtlich im Grossen Rat zur Debatte. Und per 1. Juli 2011 soll das neue Energiegesetz in Kraft treten. (sda)

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