Streit um Swissporarena: Luzerner Stadtrat sieht von Heimfall ab
Der Luzerner Stadtrat hat das im Herbst 2023 eingeleitete Heimfallverfahren der Swissporarena eingestellt. Er kam zum Schluss, dass im Streit über die Verletzung von Vorkaufsrechten der Stadionaktien gegenüber der Stadt keine vertraglichen Pflichten verletzt wurden.
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Swissporarena in Luzern.
In Gesprächen hätte Bernhard Alpstaeg, derzeit einziger Verwaltungsrat der Stadion Luzern AG, dem Stadtrat versichert, dass der Baurechtsvertrag immer eingehalten worden sei und auch in Zukunft eingehalten werde, teilte der Stadtrat am Dienstag mit.
Zudem wolle er die Durchführung der Heimspiele des FC Luzern sowie die Fussball-Europameisterschaft der Frauen 2025 sicherstellen. Bereits vor den Gesprächen mit der Stadt habe Alpstaeg auch für das Lizenzierungsverfahren der Saison 2024/2025 des FC Luzern ohne Bedingungen seine Unterschrift erteilt, teilte die Stadt mit.
Des weiteren soll der Verwaltungsrat der Stadion Luzern AG wieder ordentlich besetzt werden. Die Stadt Luzern schlägt gemeinsam mit der Stiftung Fussball-Sport Luzern die Stadtschreiberin Michèle Bucher zur Wahl vor. Dieser Vorschlag wird von der Stadion Luzern AG «begrüsst», wie diese in einer Mitteilung am Dienstag schrieb.
Die Stadt und Bernhard Alpstaeg sind sich einig darüber, dass die «angebliche Verletzung» von Vorkaufs- oder Kaufrechten an den Aktien den Stadionbetrieb weder betreffen noch beeinträchtigen dürften, wie es in der Mitteilung hiess.
Streit um Vorkaufsrechte der Stadionaktien
Die Besitzerin der Swissporarena ist die Stadion Luzern AG. 60 Prozent der Aktien gehören der BA Holding AG, welche mehrheitlich im Besitz von Bernhard Alpstaeg ist. 40 Prozent der Aktien gehören der FCL Holding AG, der Muttergesellschaft des FC Luzern.
Der Streit zwischen Bernhard Alpstaeg und der FCL Holding AG reicht bis in den Herbst 2022 zurück. Die FCL Holding AG warf Alpstaeg vor, indem er 60 Prozent der Stadionaktien erwarb, habe er ihre Vorkaufsrechte verletzt.
Im Herbst 2023 leitete die Stadt Luzern ein Heimfallverfahren des Stadions ein, da die Frage aufkam, ob die Stadion Luzern AG allenfalls Verpflichtungen des Baurechtsvetrags verletzt haben könnte. (sda/pb)