Strassenbau: Ständerat will Bodensee-Thurtal-Strasse nicht priorisieren
Die Realisierung der Bodensee-Thurtal-Strasse beim Ausbau der Nationalstrassenn soll nicht priorisiert werden. Dies hat der Ständerat entschieden und heute Dienstag eine Standesinitiative des Kantons Thurgau abgelehnt, die die Aufnahme des Projekts in den nächsten Ausbauschritt verlangt.
Die kleine Kammer folgte dem Antrag ihrer Kommission für Verkehr und
Fernmeldewesen (KVF-S) oppositionslos. Als Nächstes muss sich nun der
Nationalrat mit der Standesinitiative befassen.
Künftig soll die
Bodensee-Thurtal-Strasse von Arbon über Amriswil und Weinfelden bis zum
A7-Zubringer östlich von Frauenfeld führen und die Ortsdurchfahrten vom
Durchgangsverkehr entlasten. Im 2012 hatten die Thurgauer
Stimmberechtigten das Bauprojekt angenommen. Geplant ist eine eine
vollständige Neutrassierung der Nationalstrasse N23 auf einer Länge von
über 33 Kilometern. Heute entspreche der Ausbaustandard der
Verbindungsstrasse zwischen den Autobahnen A7 und A1 demjenigen einer
Kantonsstrasse aus den 1960er- oder 1970er-Jahren, begründet der Kanton
Thurgau seine Initiative. Dies sei völlig ungenügend.
Dass
Handlungsbedarf besteht, war im Ständerat im Grundsatz unbestritten.
Allerdigns war die vorberatende Kommission der Meinung, dass man nicht
gesondert über einzelne Projekte befinden soll. Vielmehr brauche es bei
der Beratung des Nationalstrassen-Ausbaus eine Gesamtschau. Der
Thurgauer Grosse Rat hatte die Standesinitiative im März 2022
verabschiedet. Dies, nachdem der Bund im Januar desselben Jahres
mitgeteilt hatte, man stelle das Vorhaben zurück. Im März 2023 gab das
Bundesamt für Strassen (Astra) bekannt, man führe nochmals eine
Korridorstudie durch. Bis im Mai 2024 solle Klarheit bestehen.
Behörden gehen von Kosten von 1,7 Milliarden Franken aus
Der
Bundesrat habe das Projekt zwar ins Ausbaupogramm aufgenommen,
allerdings unter Vorbehalt, sagte Kommissionssprecher Stefan Engler
(Mitte/GR). Konkret bedeute das, dass das Parlament voraussichtlich 2026
definitiv über das Vorhaben entscheiden könne. Offene Fragen gebe es
unter anderem beim Flächenverbrauch und den Kosten. Aktuell gehen die
Behörden von Kosten von rund 1,7 Milliarden Franken aus - zum Zeitpunkt
der Volksabstimmung waren es lediglich 800 Millionen Franken gewesen.
(sda/mai)