16:01 BAUBRANCHE

Straffere Verfahren für Planung und Bewilligung für Wasser-, Solar- und Windkraftwerke

Teaserbild-Quelle: JacekAbramowicz, Pixabay_Lizenz

Damit die Energiewende Fahrt aufnehmen kann, sollen Planungs- und Bewilligungsverfahren für Wasser-, Solar- und Windkraftwerke gestrafft werden. Der Nationalrat hat nun als Erstrat den sogenannten Beschleunigungserlass gutgeheissen. Nein sagte er zu neuen AKW.

Nachdem die Nachfrage nach Strom in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird und die Importmöglichkeiten begrenzt sind, wollen Bundesrat und Parlament den inländischen Kraftwerkbau ankurbeln. Und dies wiederum mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien auszubauen und so insbesondere im Winter die Versorgungssicherheit zu verstärken.

Mit dem Beschleunigungserlass sollen die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien gestrafft werden. Das heisst: Allein der Standortkanton soll den Bau von Anlagen sowie Erweiterungen und Erneuerungen bewilligen; er soll auch jene Bewilligungen aussprechen, die heute jeweils die Gemeinde erteilt. Die Gemeinden sollen früh ins Verfahren einbezogen werden.

"Es braucht mehr Strom in kurzer Zeit, um Engpässe zu verhindern", sagte Kommissionssprecherin Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Dafür müsse die Verfahrensdauer zwingend reduziert werden. Heute dauere es teilweise zwanzig Jahre und mehr, bis ein Energieprojekt realisiert sei.

Der Nationalrat hatte sich heute Donnerstag klar hinter die Vorlage gestellt und diese am Ende mit 137 zu 56 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die grosse Kammer folgte in allen zentralen Punkten ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N).

Keine neuen Kernkraftwerke

Grundsätzliche Kritik kam lediglich von der SVP. Sie war zuvor mit mehreren Anträgen gescheitert. Die grösste Fraktion wollte vom Bundesrat verlangen, die Vorlage zu überarbeiten und den Fokus auf andere Technologien zur Energieerzeugung zu legen. Zudem wollte die SVP Windkraftprojekte von der Verfahrensbeschleunigung ausklammern. SVP-Sprecher Christian Imark (SO) plädierte dafür, den Fokus auf die Winterlücke zu legen. Der Beschleunigungserlass sei technologisch einseitig ausgestaltet. Es brauche die Wasserkraft und auch die Kernenergie für eine sichere, günstige und umweltfreundliche Energieversorgung.

Zu diesem Zweck SVP unterstützte zu diesem Zweck auch einen Antrag der FDP-Fraktion, der das AKW-Neubauverbot lockern wollte. Laut Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) hätte damit das Technologieverbot aufgehoben werden sollen - ohne Freipass für künftige Kernkraftwerke. Der Nationalrat lehnte dies mit 101 zu 90 Stimmen ab bei 5 Enthaltungen, er stützte damit seinen Entscheid vom Frühjahr. Schon damals lehnte die grosse Kammer im Rahmen des Energie-Mantelerlasses einen solchen Antrag ab, jedoch viel deutlicher.

Die Mehrheit befand, dass mit der Aufweichung des absoluten Moratoriums für den Bau neuer Atomkraftwerke der Beschleunigungserlass akut gefährdet wäre. SP, Mitte, Grüne und GLP stimmten geschlossen Nein. Derweil warnte Energieminister Albert Rösti davor, die Kernenergiedebatte jetzt zu führen. Das Thema werde wohl bald wieder aufs Tapet kommen - im Rahmen der Volksinitiative "Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)". Zunächst gelte es aber, die Energiewende durch den Zubau erneuerbarer Energiequellen zu schaffen.

Verbandsbeschwerderecht nicht beschnitten

Im Nationalrat umstritten war auch, wie stark die Einspracherechte der Standortgemeinden geplanter Anlagen und diejenige von Umwelt- und Naturschutzverbänden beschnitten werden sollen. Im Sinne einer mehrheitsfähigen Vorlage sah die grosse Kammer von einschneidenden Änderungen ab. Sie beschloss, ausdrücklich ins Gesetz zu schreiben, dass die Kantone eine Zustimmung der Standortgemeinden zur Voraussetzung für eine Bewilligung einer Anlage im beschleunigten Verfahren machen können. Weiter gehende Mitbestimmungsrechte für Standortgemeinden wurden abgelehnt.

Zudem soll das Verbandsbeschwerderecht nicht eingeschränkt werden. Die Ratslinke warnte im Fall einer Einschränkung vor einem Referendum. Energieminister Rösti sprach sogar davon, dass die Vorlage mit dem Antasten des Verbandsbeschwerderechts "klinisch tot" wäre.

Schneller voran auch bei der Wasserkraft

Dafür beschloss der Nationalrat beschloss andere Änderungen an der Vorlage des Bundesrats. So soll die Entscheidung, das ordentliche Bewilligungsverfahren anzuwenden, bei den Projektanten von Solar- und Windenergieanlagen liegen und nicht bei der Bewilligungsbehörde. Nicht nur für Wind- und Solarkraftwerke, sondern auch für Wasserkraftwerke will der Nationalrat die Bewilligungsverfahren beschleunigen. Die Kantone können dabei frei bestimmen, welche kantonale oder kommunale Behörde für dieses Verfahren zuständig ist. - Die Vorlage geht nun an den Ständerat. (sda/mai)



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