Stockwerkeigentum: Einstimmigkeit unter Beschuss
Das Einstimmigkeitsprinzip im Stockwerkeigentumsrecht möchte der Nationalrat aufweichen. Eine Motion von Filippo Leutenegger (FDP/ZH) wurde mit 161 zu neun Stimmen bei zwölf Enthaltungen angenommen.
Rück- und Neubauten müssen nach geltendem Recht alle Stockwerkeigentümer zustimmen, und das verhindere oft Bauprojekte, so Leutenegger. Die rechtlichen Hürden für einen Ersatzneubau oder eine Gesamtsanierung müssten beseitigt werden, auch um dem Bedürfnis nach ressourcenschonenden Bauten gerecht zu werden, argumentierte er.
Leutenegger erwartet unverhohlen vom Bundesrat, alle notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um das Einstimmigkeitsprinzip aufzuweichen, und er fordert eine Ausschlussmöglichkeit, wie sie im Fusionsgesetz oder im Börsengesetz existiert.
Mit der heutigen Regelung hat jeder der rund 250'000 Stockwerkeigentümer Gewähr, dass er nicht ohne seine Zustimmung schwerwiegende, einschneidende Massnahmen mittragen und mitfinanzieren müsse, gab Justizministerin Simonetta Sommaruga zu bedenken.
Der Bundesrat hatte den deshalb Räten beantragt, den Vorstoss abzulehnen, stimmt aber der Haltung des Motionärs zu, dass Gesamtsanierungen oder Neubauten aus energetischen Gründen nach Möglichkeit gefördert und erleichtert werden sollten. Andererseits sei auch Rücksicht darauf zu nehmen, dass solche Massnahmen für den einzelnen Eigentümer zumutbar und finanziell tragbar seien.(tw/sda)