Stadtbild-Initiative: Luzerner Stadtrat will sie für ungültig erklären
Luzerns Stadtrat will die vergangenen Juni eingereichte Initiative „Für ein intaktes Stadtbild“ für ungültig erklären lassen. Gemäss einem Gutachten der Universität Bern verstösst sie gegen übergeordnetes Recht.
Die Initianten fordern, dass neue Hochhäuser nur noch in fünf definierten Zonen errichtet werden dürfen. Neben dem Stadtteil Littau betrifft dies Büttenen nördlich der Kreuzbuchstrasse, Reussport und Reussmatt, das Gebiet zwischen Damm- und Sentimattstrasse sowie die Gebiete entlang der Bernstrasse und entlang der Eichwaldstrasse. Damit wollen die Initianten die Kernstadt und die Seeufer schützen.
Weil man im Stadtrat die Rechtmässigkeit der Initiative anzweifelte, wurde die Universität Bern mit einem Gutachten beauftragt. Laut Stadtrat zeigt das Gutachten, das Professor Pierre Tschannen vom Institut für öffentliches Recht in Bern erstellt hat, dass die Initiative nicht gültig ist. Dies, weil beispielsweise die Hochhausstandorte Bundesplatz, Pilatusplatz und Steghof bereits wieder aufgegeben werden müssten, nachdem sie im Juni 2013 von den Luzerner Stimmberechtigten im Rahmen der Abstimmung zur neuen Bauzonenordnung gutgeheissen worden waren. Geänderte Anschauungen können gemäss Gutachten aber erst berücksichtigt werden, wenn sich der Zeitpunkt der nach zehn bis fünfzehn Jahren fälligen Gesamtrevision nähert. - Damit widerspricht die Initiative der im Bundesgesetz festgeschriebenen Planbeständigkeit.
Mit der Initiative werde der Volkswille innert kurzer Zeit wieder grundsätzlich in Frage gestellt, ohne dass triftige Gründe vorlägen, heisst es dazu in der Medienmitteilung. Der Stadtrat schliesst sich der den Ergebnissen des Gutachtens an und beantragt nun dem Grossen Stadtrat die Initiative für ungültig zu erklären. Das Parlament fällt den Entscheid voraussichtlich am 21. Mai. (mai/mgt)