Stadt Thun unterliegt in Gerichtsurteil zu Energiefonds
Das Berner Verwaltungsgericht hat die Beschwerde von zwei Thuner Wirtschaftsverbänden gegen die «Spezialfinanzierung Förderprogramm Energieeffizienz» (RSFE) gutgeheissen. Die Stadt wollte den Energiefonds mit einer Erhöhung der Stromabgabe äufnen.
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Blick auf die Stadt Thun.
Das Verwaltungsgericht Bern entschied in einem am Dienstag von den Wirtschaftsverbänden öffentlich gemachten Urteil, dass diese Erhebung der Förderabgabe durch die Gemeinde verfassungswidrig sei. Die Abgabe sei als Steuer zu qualifizieren, die gesetzliche Grundlage zur Erhebung dieser Steuer fehle aber auf kantonaler Ebene, hiess es im Urteil.
Nichts an diesem Ergebnis ändere zudem der Umstand, dass andere Gemeinden im Kanton Bern teilweise seit längerem ebenfalls Förderabgaben als Zuschläge im Bereich der Strom-Versorgung erhoben, hiess es im Urteil weiter. Die Rechtmässigkeit dieser Förderabgaben wurde dem Gericht zufolge bislang offenbar nicht rechtlich überprüft.
Hoher Bedarf an Förderprogramm
Noch ist nicht klar, ob die Stadt Thun das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht. Die Stadt habe das Urteil zur Kenntnis genommen und werde dieses nun im Detail analysieren, um das weitere Vorgehen zu definieren, teilte die Thuner Gemeinderätin Andrea de Meuron, Vorsteherin der Direktion Finanzen Ressourcen Umwelt, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mit.
«Die hohe Anzahl an Gesuchen der letzten Monate zeigt, dass bei Bevölkerung und Wirtschaft ein Bedarf besteht an unserem Förderprogramm Energieeffizienz. Unabhängig vom Urteil ist die Finanzierung des Energiefonds für die nächsten 2-3 Jahre gesichert», hiess es.
Verbände nicht grundsätzlich gegen Förderung
Die Mittel aus dem Förderprogramm unterstützen Unternehmen und Private unter anderem bei Massnahmen in den Bereichen Gebäudesanierung, Heizungsersatz, emissionsfreie Mobilität oder Solarenergie.
Die beiden Beschwerdeführer Verband Wirtschaft Thun Oberland und Gewerbeverein Thuner KMU unterstützen Förderbeiträge zur Energieeffizienz grundsätzlich, wie sie mitteilten. Eine solche Förderung dürfe aber nicht als verdeckte Zusatzsteuer eingefordert werden.
Die Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Thun hatte die Beschwerde der beiden Wirtschaftsverbände am 29. November 2022 abgewiesen, worauf diese das Urteil an das Verwaltungsgericht weiterzogen. Der Thuner Stadtrat hatte die Spezialfinanzierung des Energiefonds am 17. Februar 2022 beschlossen. (sda/pb)