Stadt erteilt Baubewilligung
Die Stadt Zürich hat die Baubewilligung für das Justiz- und Polizeizentrum (PJZ) auf dem Areal des alten Güterbahnhofs erteilt. Allerdings verlangt sie verschiedene Änderungen am 700-Millionen-Franken-Projekt des Kantons Zürich.
Die Bausektion des Zürcher Stadtrates hat das Grossprojekt mit zahlreichen Auflagen bewilligt. Hochbaudepartement-Sprecherin Andrea Holenstein bestätigte eine Meldung der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ). Ob das 2003 vom Stimmvolk abgesegnete PJZ allerdings wie geplant gebaut wird, steht aber noch nicht fest. Denn wegen zahlreicher Anpassungen verteuerten sich die Gesamtkosten stark. In der Folge wurde eine externe Überprüfung in die Wege geleitet. Das Ergebnis liege noch nicht vor, es werde aber noch vor Ende Jahr erwartet. Dies sagte Dominik Bonderer, Sprecher der kantonalen Baudirektion, auf Anfrage.
Auch der politische Entscheid über die Realisierung des Riesenprojektes steht noch aus. An einer Sitzung, an der die beteiligten Direktionen (Bau, Sicherheit und Justiz) teilnehmen, legt man laut Bonderer fest, wie es mit dem PJZ weitergehen wird. Gemäss aktuellem Zeitplan soll das Grossprojekt ab 2014 etappenweise bezogen werden.
Kantonspolizei und die Strafverfolgungsbehörden sind heute an unterschiedlichen von Standorten in der Stadt Zürich tätig. Deshalb sollen im PJZ die Aktivitäten an einem Ort konzentriert werden: Vorgesehen ist ein 300 Meter langer Gebäudekomplex mit Gefängnis entlang des Bahnareals an der Hohlstrasse in Zürich-Aussersihl.
In der Baubewilligung wünscht die Bausektion, dass im Erdgeschoss des Gebäudes entlang der Hohlstrasse und der internen Hauptachse Läden, Restaurants oder Freizeitnutzungen eingeplant werden. Dies soll laut Bausektion den Strassenraum beleben. Zudem soll der Haupteingang des grossen Gebäudekomplexes auch als solcher erkannt werden. Er sei deshalb über mindestens zwei Geschosse auszugestalten, wird in der Baubewilligung vermerkt.
Damit die Grösse des Komplexes nicht noch verstärkt wird, wird eine zurückhaltende Farbgebung verlangt. Die Angaben zu Material und Farbe müssten noch nachgereicht werden, damit auch diese bewilligt werden könnten. Gefordert wird zudem ein Parkplatz- und Mobilitätsmanagement. Ausserdem müssen verschiedene Teile müssen noch behindertengerechter gestaltet werden. So sollen beispielsweise im Gefängnistrakt Zellen für Behinderte und Personen im Rollstuhl geschaffen werden. (sda)