St. Galler Regierung legt Gebiete für Windenergie im Richtplan fest
Die St. Galler Regierung hat im kantonalen Richtplan 17 für Windkraft geeignete Gebiete festgelegt. Nun soll die Basis für einen kantonalen Sondernutzungsplan geschaffen werden.
Die Windenergie spiele in der nationalen und der kantonalen Energiepolitik künftig eine wichtige Rolle, schreibt die Staatskanzlei in einer Mitteilung von Freitag. Mit der Richtplananpassung erlässt die Regierung nun den gesetzlichen Rahmen zur Nutzung der Windkraft im Kanton St. Gallen.
Die Regierung habe die 17 Windeignungsgebiete im ganzen Kanton eruiert, heisst es weiter. Zuvor sei eine Interessenabwägung zwischen Nutzen und Schutzinteressen vorgenommen worden. Die Gemeinden und Regionen hätten die Bezeichnung der Gebiete im Richtplan im Grundsatz unterstützt oder auf eine Stellungnahme verzichtet.
Einzig die Gemeindebehörde von Schänis lehnt gemäss Mitteilung die Bezeichnung des Gebiets Witöfeli/Steinerriet ab. Somit hat die Regierung nun 15 Windeignungsgebiete festgelegt und zwei weitere Gebiete als Vororientierung aufgenommen.
Konflikte mit VBS-Anlagen im Oberland
Die Vorprüfung der Richtplananpassung durch den Bund habe ergeben, dass die Gebiete St. Margrehenberg in der Gemeinde Pfäfers, Hamberg/Alvensberg in den Gemeinden Kirchberg und Mosnang, sowie Tannenberg in den Gemeinden Andwil, Gaiserwald, Gossau und Waldkirch zusätzlich festgesetzt werden könnten.
Im Oberland hätten ursprüngliche Konflikte mit VBS-Anlagen zur Landesverteidigung geklärt werden können. Im Toggenburg und im Fürstenland seien Konflikte mit Anlagen der Flugsicherheit und des Instrumentenflugs bereinigt worden.
Kantonaler Sondernutzungsplan wird erarbeitet
Die Richtplananpassung muss noch durch den Bund genehmigt werden. «Nach Inkraftsetzung werden Investorinnen und Investoren für ein Windparkprojekt eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie sowie einen Umweltverträglichkeitsbericht erstellen», heisst es in der Mitteilung weiter.
Diese Arbeiten bilden die Basis für einen kantonalen Sondernutzungsplan, über welchen schliesslich die Bewilligungsverfahren laufen werden. Das Bau- und Umweltdepartement wird in den kommenden Monaten zusammen mit den Gemeinden Form, Umfang und Zeitpunkt des Sondernutzungsplans klären. (pb/mgt/sda)