St. Gallen stellt sich quer
Die St. Galler Regierung will der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe nicht beitreten und mit der Totalrevision ein schlankes Baugesetz mit spürbaren Vereinfachungen für Bauwillige erreichen. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates unterstützt diese Zielsetzungen.
Sieben Vorstösse aus dem Kantonsrat haben die Regierung bewogen, eine Totalrevision des Baugesetzes einzuleiten. Im Vergleich zum bestehenden Baugesetz soll das neue Gesetz schlanker und einfacher werden. Mit dieser Zielsetzung steht die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) im Widerspruch, weshalb die Regierung diesem Konkordat nicht beitreten will. Zur Überprüfung der Zielsetzung hat die Regierung dem Kantonsrat einen Bericht unterbreitet. In diesem Bericht stellt die Regierung die konkretisierten Hauptziele der Totalrevision vor und legt die Gründe dar, weshalb sie der IVHB nicht beitreten will. An der Sitzung vom 20. Oktober 2010 hat die Vorberatende Kommission des Kantonsrates unter dem Präsidium von Karl Güntzel, St.Gallen/SVP, den Bericht der Regierung behandelt. Als Ergebnis beantragt die Kommission dem Kantonsrat einstimmig, den Bericht der Regierung zur Kenntnis zu nehmen. Mit ihrem Antrag unterstützt die Kommission auch die Absicht der Regierung, der IVHB nicht beizutreten und im Rahmen der Totalrevision des Baugesetzes die im Bericht festgelegten Hauptziele umzusetzen. Der Kantonsrat wird das Geschäft in der Novembersession beraten. (sda)