St. Gallen: Grüne fordern Solarpflicht auf bestehenden Bauten
Den St. Galler Grünen geht der Ausbau der Solarenergie viel zu langsam. Mit einer Motion im Kantonsrat wollen sie eine Solaroffensive in Gang bringen, die eine Solarpflicht auf bestehenden Bauten beinhaltet.
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Geht es nach den St. Galler Grünen sollen spätestens bis 2035 alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen bestehender Gebäude mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgerüstet werden,
«Der Kanton St. Gallen verfügt über
ein riesiges Solarpotenzial», hiess es in der Mitteilung der St. Galler Grünen
vom Freitag. Gemäss Solarpotenzial-Kataster des Bundes liessen sich im
Kanton St. Gallen auf geeigneten Dachflächen jährlich rund 3100 Gigawattstunden
(GWh) Strom produzieren. Unter Berücksichtigung der geeigneten Fassadenflächen
wären es sogar 4250 GWh – mehr als der Kanton jährlich verbraucht.
Solarpotenzial erst in 200 Jahren ausgeschöpft
Im Jahr 2019 seien jedoch lediglich 5,3 Prozent des
Solarpotenzials auf Dächern ausgenutzt worden. «Geht es im gleichen Tempo
weiter, wird der Kanton sein Solarpotenzial erst in rund 200 Jahren
ausgeschöpft haben», so die Grünen.
Nach geltendem Energiegesetz sind im Kanton St. Gallen nur
Neubauten zur Eigenstromerzeugung verpflichtet. Für Daniel Bosshard, Kantonsrat
und Präsident der St. Galler Grünen steht fest: «Eine Solarpflicht auch
für Bestandesbauten stellt die einfachste und schnellste Möglichkeit dar, den
Ausbau der Solarenergie voranzutreiben.»
Die Solarenergie führe längerfristig zu tieferen
Energiekosten, was Mieter wie auch Eigentümer entlaste. Eine kantonale
Solaroffensive stärke zudem das lokale Gewerbe und schafft neue Arbeitsplätze
in einer Zukunftsbranche.
Umsetzung bis 2035 gefordert
In der Februarsession des Kantonsrats, die kommenden Montag
beginnt, will die Fraktion eine Motion zur Einführung der Solarpflicht auf
Bestandesbauten einreichen. Geeignete Dach- und Fassadenflächen bestehender
Gebäude sollen bei einer umfassenden Sanierung, jedoch spätestens bis 2035 mit
Photovoltaik oder Solarthermie ausgerüstet werden, sofern die Installation
technisch und betrieblich machbar ist.
Ausnahmeregelungen soll es unter anderem für denkmalgeschützte Bauten und Härtefälle geben. Zusätzlich sollen Finanzierungsinstrumente geschaffen werden, damit auch Hauseigentümer, die nicht über die nötigen Eigenmittel verfügen, die Solarpflicht erfüllen können. Ausserdem sollen sie sich mit einer Ersatzabgabe von der Pflicht befreien können. (sda/pb)