13:40 BAUBRANCHE

Solidarhaftung: Baumeister und Gewerkschaften kritisieren Bund

Künftig haften Baufirmen solidarisch für Lohnverstösse von Subunternehmen. Heute Mittwoch treffen sich Baumeister und Gewerkschaften zu einer Anhörung über die Umsetzung dieser Solidarhaftung. Beide Seiten üben im Vorfeld Kritik an den Umsetzungsbestimmungen des Bundes.

Die Erweiterung der Solidarhaftung war Ende letzten Jahres vom Parlament beschlossen worden. Auch der Bundesrat hatte sich für die Massnahme ausgesprochen. Den Anstoss gegeben hatten mehrere Fälle von Lohndumping auf Baustellen. Damit müssen neu die Total-, General- und Hauptunternehmen gerade stehen, wenn die Subunternehmer die Lohn- und Arbeitsbedingungen missachten. Die Massnahme gilt nur für das Baugewerbe. Der Erstunternehmer haftet zudem nur, wenn der Subunternehmer nicht belangt werden kann.

Der Baumeisterverband hatte im Dezember nach der Annahme der erweiterten Solidarhaftung durch das Parlament eine "unternehmerfreundliche Umsetzung" gefordert. Im April schickte das federführende Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) dann die Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung. Heute Mittwoch findet dazu in Bern eine konferenzielle Anhörung statt. Der Baumeisterverband will dabei einige Bestimmungen zur Diskussion stellen, die in seinen Augen zu weit gehen, wie Direktor Daniel Lehmann der Nachrichtenagentur sda sagte.

Unterschrift des Unternehmers reicht

Lehmann erwähnt in diesem Zusammenhang etwa die Unterschriftspflicht für die Arbeitnehmenden. Gemäss Verordnungsentwurf benötigt der Erstunternehmer die Unterschriften der für einen Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter eines Subunternehmens, um sich von der Haftung befreien zu können. Mit ihrer Unterschrift bezeugen die Arbeiter, dass sie die vorgeschriebene minimale Entlöhnung erhalten. "Das ist ein enormer bürokratischer Aufwand", sagte Lehmann. Mit seiner Unterschrift verliere ein Arbeitnehmer ausserdem sein Klagerecht, sollte im Nachhinein ein Lohnverstoss festgestellt werden. Aus der Sicht des Baumeisterverbandes würde die Unterschrift des Subunternehmens genügen.

Gegen Aufsichtspflicht

Die Baumeister stossen sich weiter an der Aufsichtspflicht für Erstunternehmen. Diese müssten vor Ort auf der Baustelle sicherstellen, dass dort nur bereits überprüfte Subunternehmen tätig sind, heisst es im Verordnungsentwurf des SECO. Für Lehmann öffnet sich dadurch ein Widerspruch zum Gesetz. Dieses halte fest, dass sich die Kontrolle auf den Zeitpunkt der Auftragsvergabe beschränke. "In diesem Punkt verlangen wir Klärung. "Für die Gegenseite geht der Entwurf in diesem Punkt dagegen zu wenig weit. Die Kontrollmechanismen seien zu lasch, sagte der Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), Daniel Lampart, auf Anfrage. Für ein Subunternehmen sei es ein Leichtes, erst die Einhaltung der minimalen Lohnbedingungen zu versprechen und dieses Versprechen dann zu brechen, kaum sei die Arbeit aufgenommen. Aus der Sicht von Lampart bieten die Bestimmungen zu viele Schlupflöcher. Beim SGB sei man deshalb nicht zu 100 Prozent zufrieden mit dem Entwurf.

Zweifel am Zeitplan

Baumeisterverband-Direktor Lehmann seinerseits äussert Bedenken bezüglich des Fahrplans. Nach den Plänen des SECO soll die erweiterte Solidarhaftung Mitte Juli in Kraft treten. Aus der Sicht der Baumeister reicht die Zeit damit nicht, um die nötigen Formulare auszuarbeiten und die Unternehmen zu schulen. Das SECO plant nach eigenen Angaben, Informationen und Mustervorlagen zur Verfügung zu stellen. (sda)

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