Soldatenstube-Bewohner unterliegen auch vor Kantonsgericht
Die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht ist nicht
zuständig für den Gebrauchsleihvertrag, den die Stadt Luzern mit den Bewohnern
der Soldatenstube abgeschlossen hat. Dies hat das Kantonsgericht festgestellt
und damit einen Nichteintretensentscheid der Schlichtungsbehörde bestätigt.
Die Bewohner des baufälligen Gebäudes bei der Luzerner
Allmend hatten mit der Stadt einen Gebrauchsleihvertrag abgeschlossen. Dieser
lief im September 2020 aus, wurde von der Stadt aber bis Mitte Februar 2021
verlängert.
Die Bewohner, die sich Familie Eichwäldli nennen, weigern
sich seither, das Grundstück zu verlassen und gelangten an die Schlichtungsstelle.
Diese erklärte sich im Februar aber für nicht zuständig. Die Bewohner zogen den
Entscheid an das Kantonsgericht weiter, drangen aber auch dort nicht durch.
Klarer Vertrag
Die Schlichtungsstelle sei offensichtlich unzuständig, weil
kein Mietvertrag abgeschlossen worden sei, teilte das Kantonsgericht am Freitag
mit. Die Parteien hätten vertraglich eine befristete, ohne Kündigung endende
Zwischennutzung bestimmter Räumlichkeiten vereinbart, die nicht als Miete,
sondern als Gebrauchsleihe bezeichnet und ausgestattet worden sei.
Die Bewohner der Soldatenstube sprachen dagegen von einem
Mietverhältnis, weil sie nicht gratis im Gebäude wohnten. Tatsächlich ist eine
Gebrauchsleihe gemäss Kantonsgericht zwingend unentgeltlich, es wird also kein
Mietzins geschuldet.
Kein Mietverhältnis
Allerdings muss der Entlehner die Nebenkosten sowie Erhaltungs- und Unterhaltskosten tragen. Die Bewohner könnten damit aus den von ihnen vertraglich geschuldeten und bezahlten Kosten keinen faktischen Mietzins und kein Mietverhältnis konstruieren.
Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Stadt Luzern will das 1935
erbaute Gebäude wegen Baufälligkeit abreissen. Sie hat im Februar Strafanzeige
gegen die Bewohner eingereicht. (sda/pb)