10:42 BAUBRANCHE

So kann der Gebrauchswert von Wohnungen ermittelt werden

Teaserbild-Quelle: Urs Rüttimann

Das Bundesamt für Wohnungswesen hat das Wohnungs-Bewertungs-System an die veränderten Bedürfnisse und Anforderungen angepasst. Anhand von 25 Kriterien kann der Gebrauchswert von Wohnungen ermittelt werden. Dabei stehen der konkrete Nutzen und der Mehrwert für die Bewohner im Vordergrund.

Das Tribschenstadt-Quartier in Luzern (Urs Rüttimann)

Quelle: Urs Rüttimann

Das Tribschenstadt-Quartier in Luzern

Wie misst man den Wohnwert? Eine Antwort gibt das Wohnungs-Bewertungs-System (WBS) des Bundesamts für Wohnungswesen. Das 1975 entwickelte Planungswerkzeug und Beurteilungsinstrument wurde letztmals im Jahr 2000 überarbeitet. Jetzt legt das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) eine neue Fassung vor.

Gegenüber der Vorgängerversion haben die Einbettung des Wohnobjekts in das bestehende Angebot und sein Beitrag zur Quartierentwicklung einen höheren Stellenwert, wie das BWO erklärt. In der Nähe erreichbare Dienstleistungsangebote und Mobilitätskonzepte werden stärker betont. Neu eingeführt wurde ein Kriterium für die Beurteilung der Partizipation. Denn Mitwirkung ist häufig eine Voraussetzung für erfolgreiche Verdichtungsprozesse. Im gleichen Kontext erhält die Qualität des Aussenbereichs als Ort des Austauschs eine stärkere Beachtung. Zudem wird nicht mehr nur eine minimale, sondern auch eine maximale Nettowohnfläche pro Wohnungsgrösse eingeführt.

Angesichts von Zersiedelung, Energiekonsum und Bevölkerungswachstum müsse die Wohnbautätigkeit in neue Bahnen gelenkt werden, schreibt das BWO. Anzustreben seien kompakte Quartiere mit einem Wohnungsangebot, das auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner zugeschnitten ist. Reichhaltige Dienstleistungsangebote und qualitativ hochwertige öffentliche Räume sollen das Wohlbefinden fördern.

Anreiz für unkonventionelle Lösungen
Trotz der Ausweitung des Blickwinkels ist das WBS 2015 schlanker und die Handhabung einfacher und flexibler. Gerade noch 25 Kriterien dienen der Beurteilung von Standort, Anlage und Wohnungen. Daraus lässt sich der Gebrauchswert einer Überbauung herleiten. Als Anreiz für unkonventionelle Lösungen können neu bei allen Kriterien auch Innovationspunkte erzielt werden.

Das WBS kann und Planern, Bauherrschaften, Behörden, Immobilien- und Finanzfachleuten und weiteren interessierten Kreisen als Entscheidungsgrundlage dienen. Keine Aussagen macht es zu architektonischen, konstruktiven und ökologischen Qualitäten. Auch der Wohnungsmarkt wird ausgeklammert.

Das Bundesamt für Wohnungswesen wird das WBS wie bereits die älteren Versionen für die Gesuchsprüfung im Rahmen der Wohnraumförderung einsetzen. Das WBS 2015 ist abrufbar auf www.wbs.admin.ch. Wohnbauprojekte können mit einem Online-Tool beurteilt werden. Über die selbe Adresse kann die gedruckte Version bestellt werden. (mgt/stg)

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