11:56 BAUBRANCHE

Sika kauft in Frankreich ein

Mitten im Abwehrkampf gegen die Übernahme durch die französische Konkurrentin Saint-Gobain kauft Sika in Frankreich zu und übernimmt den Harzhersteller Axson Technologies. Sika expandiert damit in den Gebieten Werkzeugbau und Verbundwerkstoffe.

Laut Mitteilung bringt der Zukauf – neben der Expansion – eine Ergänzung seines Produkteangebots, weil bei den Schweizern ebenso wie bei den Franzosen Polyurethan und Epoxid wichtige Stoffe sind. Über den Kaufpreis schweigt sich Sika aus. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte Mediensprecher Dominik Slappnig jedoch, dass sein Unternehmen für eine Firme jeweils etwa deren Jahresumsatz bezahlt. Im konkreten Fall wären dies 75 Millionen Franken. Die Arbeitsplätze – 365 an der Zahl – sollen erhalten bleiben.

Die Kaufabsicht hatte Sika bereits im Januar bekanntgegeben. Damals stand aber die Zustimmung der Kartellbehörden und der Arbeitnehmervertretung zur Übernahme aus. Laut Slappnig ist beides inzwischen erfolgt.

Wie Sika in seiner Mitteilung weiter schreibt, ist die Technologie-Sparte bei Axson führend bei Harzen und Elastomeren für Design, Prototypen- und Werkzeugbau, Strukturklebstoffe, Verbundwerkstoffe und Verkapselungsprodukte. Diese kommen beim Auto- und Schiffsbau, bei erneuerbaren Energien, in Sport und Freizeit sowie auf dem Bau zum Einsatz. Axson Technologies hat sechs Produktionsstandorte in den USA, Mexiko, China, Japan, Frankreich und in der Slowakei. Hinzu kommt ein weltweites Vertriebsnetz. Die gesamte Axson-Gruppe erzielt mit über 1000 Mitarbeitern einen Umsatz von rund 250 Millionen Franken.

Keine ausserordentliche GV

Derweil Sika im französischen Nachbarland auf Einkaufstour ist, geht der Kampf um die Übernahme durch Saint-Gobain weiter. Wie es in einer ebenfalls heute veröffentlichten Mitteilung von Sika heisst, hat das Kantonsgericht Zug das Begehren der Schenker-Winkler Holding auf Abhaltung einer ausserordentlichen Generalversammlung abgewiesen. Es mache keinen Sinn, so kurz vor der ordentlichen GV – sie findet am 14. April statt – eine ausserordentliche GV abzuhalten. Dafür bestehe auch keine besondere Dringlichkeit, heisst es in der Begründung. Die Frage hinsichtlich der Beschränkung der Stimmrechte hat das Gericht ausdrücklich offengelassen. (sda/pd/mt)

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