Siedlungsflächen dürfen nicht weiter wachsen
Im Rahmen der Gesamtüberprüfung des Zürcher kantonalen Richtplanes zeichnet sich ab, dass es keine weiteren Ausdehnungen der Siedlungsflächen mehr geben wird. Die Siedlungsentwicklung im Kanton Zürich soll vor allem nach Innen erfolgen. Allerdings sollen Anpassungen möglich bleiben.
Erstmals seit 1995 wird der Richtplan des Kantons Zürich einer Gesamtüberprüfung unterzogen wird. Der überarbeitete Richtplan wurde nun durch Baudirektor Markus Kägi den Medien vorgestellt. Er ist bis zum 15. April öffentlich aufgelegt und ist auch im Internet einsehbar unter www.richtplan.zh.ch.
Die kantonale Richtplanung soll "die räumlichen Voraussetzungen für die Entfaltung des Menschen und für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen" schaffen und sicherstellen. Er ist das strategische Führungsinstrument des Kantons für die Koordination und Steuerung der langfristigen räumlichen Entwicklung. Räumliche Chancen und Potenziale sollen mit ihm frühzeitig erkannt und gezielt genutzt werden können. Zudem stellt er die Abstimmung mit den Sachplänen des Bundes und den Richtplänen der Nachbarkantone sicher.Der neue Richtplan umfasst 170 Seiten und eine Kantonskarte im Massstab 1:50'000. Er gliedert sich in insgesamt sechs Kapitel: Raumordnungskonzept, Siedlung, Landschaft, Verkehr, Ver- und Entsorgung sowie Öffentliche Bauten und Anlagen.
Zürich als Teil der Region
Neu in den Richtplan aufgenommen, wurde ein Raumordnungskonzept, das laut Kägi gewissermassen den "Wegweiser" für die angestrebte Entwicklung darstellt. Es umfasst unter anderem Leitlinien für die räumliche Entwicklung. Dabei sei es wichtig, den Kanton als Metropolitanraum, als "Teil eines grossen Ganzen" zu verstehen, mit Zürich als wirtschaftlichem Zentrum, sagte Kägi weiter. Ziel müsse es sein, die wirtschaftliche Attraktivität und die hohe Lebensqualität im Kanton zu erhalten und zu fördern.Ein haushälterischer Umgang mit dem Boden verlange, dass die Siedlungsentwicklung im Kanton auch in Zukunft vor allem nach innen erfolge, sagte Kägi weiter. Dazu gehöre auch die Wiederbelebung von Ortskernen und die Steigerung der Wohnqualität.
S-Bahn als Rückgrat
Vorgesehen ist, die Siedlungsstruktur schwerpunktmässig auf den öffentlichen Verkehr auszurichten: "Die S-Bahn bildet damit das eigentliche Rückgrat der Siedlungsentwicklung". Gleichzeitig sollen naturnahe Räume geschont und gefördert werden.
Voraussichtlich wird sich die zuständige Kommission des Kantonsrates 2012 mit dem überarbeiteten Richtplan befassen. Im folgenden Jahr soll das Parlament den Richtplan verbindlich festsetzen. Abschliessend muss er noch vom Bundesrat genehmigt werden. (mai/sda)