Siedlung fördern – Anwohner vor Lärm schützen
Der Zürcher Regierungsrat hat den Entwurf zum revidierten Kapitel „Flughafen Zürich“ im kantonalen Richtplan zur öffentlichen Auflage freigegeben. Bis zum 29. Oktober können sich Interessierte äussern.
Wegen zahlreicher Eingaben und Anträge sei der Richtplaneintrag zum Flughafen Zürich seit der Anhörung der Gemeinden im Dezember 2009 überarbeitet worden. Dies teilte der Regierungsrat mit. Der Entwurf ist auf das SIL-Objektblatt abgestimmt und legt die Ziele einer raumplanerischen Vorsorge in der Flughafenregion fest. Ebenfalls heute Montag wurde für das SIL-Objektblatt die öffentliche Anhörung gestartet.
Ziel des Richtplans sei es, die gute internationale Erreichbarkeit der Schweiz und des Metropolitanraums Zürich durch den Luft- und den Bahnverkehr zu gewährleisten, heisst es in der Medienmitteilung des Regierungsrates. Zudem soll mit dem neuen Plan einerseits die Siedlungsentwicklung auf Räume ausgerichtet werden, die gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossen sind, andererseits aber auch die Bevölkerung bestmöglich vor schädlichen und lästigen Lärmeinwirkungen geschützt werden.
Kernstück des Konzeptes zur raumplanerischen Vorsorge in der Flughafenregion bildet die so genannte Abgrenzungslinie. Mit dieser Linie wird das Gebiet, in dem Fluglärmbelastungen erheblich stören können, im SIL-Objektblatt und im Richtplan deckungsgleich und langfristig definiert. Mit dieser Festlegung verbinde das SIL-Objektblatt Vorgaben für die künftige Flughafenentwicklung, schreibt der Regierungsrat. Mit dem kantonalen Richtplan werde die Siedlungsentwicklung im Umfeld des Flughafens geregelt. Der Flughafenperimeter wird im SIL-Objektblatt festgelegt und in der Richtplankarte dargestellt. Er begrenzt das Areal für Bauten und Anlagen, die ganz oder überwiegend dem Betrieb des Flughafens dienen.
Im ersten Quartal des kommenden Jahres will der Regierungsrat die Ergebnisse der öffentlichen Auflage auswerten und die Überarbeitung der Planvorlagen abschliessen. Darauf soll dem Kantonsrat die Änderung des Richtplans beantragt werden. Die Teilrevision des Richtplans muss schliesslich noch vom Bundesrat genehmigt werden.
Text und Karte des Richtplanentwurfs zum Flughafen Zürich liegen bei den Verwaltungen aller Städte und Gemeinden des Kantons Zürich sowie beim kantonalen Amt für Raumordnung und Vermessung (ARV) an der Stampfenbachstrasse
14 in Zürich auf. Ausserdem ist der Entwurf unter www.richtplan.zh.ch abrufbar. (sda)