14:46 BAUBRANCHE

Siedlung fördern – Anwohner vor Lärm schützen

Der Zürcher Regierungsrat hat den Entwurf zum revidierten Kapitel „Flughafen Zürich“ im kantonalen Richtplan zur öffentlichen Auflage freigegeben. Bis zum 29. Oktober können sich Interessierte äussern.

Wegen zahlreicher Eingaben und Anträge sei der Richtplaneintrag zum Flughafen Zürich seit der Anhörung der Gemeinden im Dezember 2009 überarbeitet worden. Dies teilte der Regierungsrat mit. Der Entwurf ist auf das SIL-Objektblatt abgestimmt und legt die Ziele einer raumplanerischen Vorsorge in der Flughafenregion fest. Ebenfalls heute Montag wurde für das SIL-Objektblatt die öffentliche Anhörung gestartet.

Ziel des Richtplans sei es, die gute internationale Erreichbarkeit der Schweiz und des Metropolitanraums Zürich durch den Luft- und den Bahnverkehr zu gewährleisten, heisst es in der Medienmitteilung des Regierungsrates. Zudem soll mit dem neuen Plan einerseits die Siedlungsentwicklung auf Räume ausgerichtet werden, die gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossen sind, andererseits aber auch die Bevölkerung bestmöglich vor schädlichen und lästigen Lärmeinwirkungen geschützt werden.

Kernstück des Konzeptes zur raumplanerischen Vorsorge in der Flughafenregion bildet die so genannte Abgrenzungslinie. Mit dieser Linie wird das Gebiet, in dem Fluglärmbelastungen erheblich stören können, im SIL-Objektblatt und im Richtplan deckungsgleich und langfristig definiert. Mit dieser Festlegung verbinde das SIL-Objektblatt Vorgaben für die künftige Flughafenentwicklung, schreibt der Regierungsrat. Mit dem kantonalen Richtplan werde die Siedlungsentwicklung im Umfeld des Flughafens geregelt. Der Flughafenperimeter wird im SIL-Objektblatt festgelegt und in der Richtplankarte dargestellt. Er begrenzt das Areal für Bauten und Anlagen, die ganz oder überwiegend dem Betrieb des Flughafens dienen.

Im ersten Quartal des kommenden Jahres will der Regierungsrat die Ergebnisse der öffentlichen Auflage auswerten und die Überarbeitung der Planvorlagen abschliessen. Darauf soll dem Kantonsrat die Änderung des Richtplans beantragt werden. Die Teilrevision des Richtplans muss schliesslich noch vom Bundesrat genehmigt werden.

Text und Karte des Richtplanentwurfs zum Flughafen Zürich liegen bei den Verwaltungen aller Städte und Gemeinden des Kantons Zürich sowie beim kantonalen Amt für Raumordnung und Vermessung (ARV) an der Stampfenbachstrasse

14 in Zürich auf. Ausserdem ist der Entwurf unter www.richtplan.zh.ch abrufbar. (sda)

Anzeige

Firmenprofile

Huber-Bautechnik AG

Finden Sie über die neuen Firmenprofile bequem und unkompliziert Kontakte zu Handwerkern und Herstellern.

Reports

analyse

Kostenfreie Reports zur Bauindustrie

Jetzt noch mehr inhaltsstarke Quartalsanalysen, kostenlos für Baublatt Abonnent*innen. Neben der Baublatt Analyse, die neu «Baublatt Project Categories» heisst, erhalten Sie ab April 2025 zwei brandneue Reports als Zusatz. Erfahren Sie hier was «Baublatt Top Players» und «Baublatt Regional Projects» zu bieten haben – wie gewohnt digital, prägnant und graphisch auf den Punkt gebracht.

Dossier

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten
© James Sullivan, unsplash

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten

Dieses Dossier enthält die Artikel aus den letzten Baublatt-Ausgaben sowie Geschichten, die exklusiv auf baublatt.ch erscheinen. Dabei geht es unter anderem um die Baukonjunktur, neue Bauverfahren, Erkenntnisse aus der Forschung, aktuelle Bauprojekte oder um besonders interessante Baustellen.

Bauaufträge

Alle Bauaufträge

Newsletter abonnieren

newsico

Mit dem Baublatt-Newsletter erhalten Sie regelmässig relevante, unabhängige News zu aktuellen Themen der Baubranche.