sgv wehrt sich gegen „missratenes“ Gesetz
Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) hat das Referendum gegen das revidierte Raumplanungsgesetz eingereicht. Laut sgv kamen rund 68'400 beglaubigte Unterschriften zusammen; nötig sind 50'000. Für den Verband und seine Mitstreiter ist die Gesetzesrevision „missraten“.
Die Unterschriftenpakete wurden heute Mittwoch der Bundeskanzlei überreicht, einen Tag vor Ablauf der Referendumsfrist. Unterstützt wird das Referendum von sgv-Mitgliederverbänden und Teilen des bürgerlichen Lagers, vor allem von der SVP. Die Gesetzesrevision war als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative ausgearbeitet worden. Aus der Sicht der Gewerbler verordnet sie jedoch fragwürdige und eigentumsfeindliche Zwangsmassnahmen, die zur Folge hätten, dass Bauland noch knapper würde. Inakzeptabel sind für den sgv hauptsächlich die Rückzonungspflicht bei zu grossen Bauzonen, die Verpflichtung zur Überbauung der Grundstücke innert einer bestimmten Frist sowie die neuen Bestimmungen betreffend Mehrwertabgabe.
Grosse Unterstützung aus dem Wallis, dem Baselbiet und aus der Waadt
Wie sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler bei der Übergabe der Unterschriftenpakete vor der Bundeskanzlei erklärte, werden noch weitere beglaubigte Unterschriften nachgereicht. Er sprach von einem „durchschlagenden Erfolg“ in der ganzen Schweiz. Vor allem die Verschiebung von raumplanerischen Kompetenzen von den Gemeinden und Kantonen hin zum Bund ist laut Bigler auf breite Ablehnung gestossen. Das neue Raumplanungsgesetz sei gegen die Interessen der Bevölkerung. Deshalb müsse das Volk das letzte Wort haben.
Besonders grosse Unterstützung erhielt das Referendum gemäss Bigler im Wallis, aber auch in der Waadt und im Baselbiet. Das Wallis wollte die Vorlage mit einem Kantonsreferendum bekämpfen, sieben weitere Kantone hätten sich aber hierfür daran beteiligen müssen. Nach Auskunft des Walliser Volkswirtschafts- Energie- und Raumplanungsdepartements hat sich bisher jedoch kein weiterer Kanton angeschlossen. Noch lägen aber nicht die Antworten aller angeschriebenen Kantone vor.
Das sieht die Gesetzesrevision vor
In der Sommersession war die Revision des Raumplanungsgesetzes vom Parlament als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative mit 108 zu 77 Stimmen bei 10 Enthaltungen verabschiedet worden. Herzstück des überarbeiteten Gesetzes ist die Beschränkung der Baulandreserven auf den Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre. Dies würde bei überdimensionierten Bauzonen eine Rückzonung mit sich bringen - mit Entschädigungen für die Eigentümer. Zudem soll der Gewinn von Eigentümern bei der Überführung ihres Landes in Bauland künftig mit einer Mehrwertabgabe belastet werden; und zwar mit mindestens 20 Prozent der Wertsteigerung. Fällig wird die Mehrwertabgabe, wenn das Grundstücks überbaut oder veräussert wird. Des Weiteren kann der Staat Eigentümer unter Fristansetzung und Sanktionsdrohung zum Bauen verpflichten. Unterstützt wird das neue Raumplanungsgesetz von der Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, vom Städte- und vom Gemeindeverband, diversen Architekten- und Raumplanungs- und Umweltverbänden.
Die 18 Trägerorganisationen der Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur“ (Landschaftsinitiative) sind mit der vorliegenden Revision ebenfalls nicht unzufrieden. Sie wollen ihre Initiative aber erst dann zurückziehen, wenn das revidierte Gesetz tatsächlich in Kraft tritt. (mai/sda)