See-Gemeinden müssen zahlen
Der Zürcher Regierungsrat hat am Donnerstag seinen Gesetzesentwurf für den Bau von Uferwegen vorgelegt. Trotz Widerstand von einigen See-Gemeinden besteht er darauf, dass sie sich mit 20 Prozent am Wegabschnitt auf ihrem Gebiet beteiligen.
Im Frühling wurden Parteien, Verbände und die Zürcher Gemeinden und Städte zur Gesetzesvorlage befragt. Das Ergebnis sei kontrovers gewesen, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Während die einen den Entwurf aus grundsätzlichen Gründen ablehnten, fand er bei anderen klare Zustimmung.
Unterschiedliche Reaktionen löste dabei insbesondere die geplante Kostenbeteiligung der Gemeinden aus, auf deren Gebiet ein Seeuferweg gebaut wird. Einige hätten verlangt, dass die Kostenbeteiligung freiwillig sein soll.Der Regierungsrat ist aber der Ansicht, dass der Bau von Uferwegen mit freiwilligen Beiträgen nicht umgesetzt werden kann.
Kanton kauft das Land
Er besteht darauf, dass sich die Standortgemeinden mit 20 Prozent beteiligen.Nur bei den Kosten für einen allfälligen Landkauf sollen sie sich nicht beteiligen müssen. Diese wird in jedem Fall der Kanton übernehmen.Das Gesetz sieht vor, dass der Kanton mindestens sechs Millionen Franken pro Jahr in den Bau von Uferwegen investiert. Zwei Drittel davon sind für einen Uferweg entlang des Zürichsees reserviert.
Diese Gesetzesvorlage ist der Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Zürisee für alli". Im August lehnte der Kantonsrat die Initiative ab, gab beim Regierungsrat aber die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages in Auftrag. Die Initiative für einen durchgehenden Seeuferweg wurde daraufhin zurückgezogen.Die Gesetzesvorlage kommt nun innerhalb eines Jahres in den Kantonsrat, der die Umsetzung beschliessen muss. (sda)