Sechs Windkraftstandorte im Aargau
Der Aargauer Grosse Rat hat im Richtplan sechs Standorte festgelegt, auf denen Windkraftanlagen gebaut werden können. Den Beschlüssen ging ein Seilziehen um das Windpotenzial und die Umweltbeeinträchtigung dieser Standorte voraus.
Unbestritten waren die Standorte Burg (Wölfliswil, Oberhof, Kienberg SO), Lindenberg (Beinwil im Freiamt) und „Uf em Chalt“ (Staffelbach, Williberg). Die Standorte Laubberg (Gansingen, Mettauertal) und Heitersberg (Bellikon, Bergdietikon) wurden entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission ebenfalls aufgenommen. Nicht im Richtplan Aufnahme fand der Standort Wessenberg (Mandach, Hotwil, Mettauertal). Nach der Kommission war auch eine grosse Mehrheit des Parlaments der Meinung, dass sich dieses Gebiet zu wenig eignet.
Keine Gnade fanden fünf von Hansjörg Wittwer (Grüne/Aarau) vorgeschlagene Gebiete. Das von Roland Agustoni (GLP/Rheinfelden) ins Spiel gebrachte Gebiet Hundsruggen (Zeiningen) fand Aufnahme in den Richtplan. Verworfen wurde dagegen der Antrag von Sämi Richner (EVP/Auenstein), die Region Hochrüti (Kirchleerau) zu einem Windkraft-Standort zu erklären, obwohl für dieses Gebiet bereits ein konkretes Projekt besteht.
Es bestehe keine Dringlichkeit für die Anpassung des Richtplans, meinten die Grünen vorgängig im Rahmen der allgemeinen Diskussion, denn es kämen in Zukunft noch weitere Gebiete dazu. SP, GLP, CVP/BDP und EVP sprachen sich dafür aus, alle derzeit in Frage kommenden Gebiete in den Richtplan aufzunehmen.
Aufnahme im Richtplan sollen nur diejenigen Standort finden, die bezüglich des Windaufkommens Sinn machten und die von den Standortgemeinden akzeptiert werden, so die Ansicht der SVP. Und die FDP sprach sich dafür aus, dass klare Kriterien festgelegt werden, wo Windanlagen gebaut werden können und wo nicht. Gewisse Minimalforderungen was Windstärke und Abstand zu den nächsten Wohngebäuden betreffe, sollten schon eingehalten werden, meinte Baudirektor Peter C. Beyeler. Jede Gemeinde könne aber auch später noch beantragen, dass ein Standort in den Richtplan aufgenommen werden soll. (sda)