17:13 BAUBRANCHE

Schweiz schafft als weltweit erster Staat einen Bergungsort

Künftig soll das Kulturgüterschutzgesetz nicht mehr nur bei Kriegen, sondern auch bei Katastrophen und Notlagen gelten. Der Bundesrat am Mittwoch das revidierte Gesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Das geltende Gesetz entstand unter dem Eindruck der massiven Zerstörungen während des Zweiten Weltkrieges. Seither habe sich die Gefahren- und Bedrohungslage stark gewandelt. Darum soll auch der Geltungsbereich des Gesetzes ausgeweitet werden. Ausschlaggebend hierfür war etwa der Brand der Kapellbrücke in Luzern oder die Hochwassern von 2005 und 2007.

Mit der Ausweitung des Geltungsbereichs werde eine Entwicklung legitimiert, die im Kulturgüterschutz bereits seit längerer Zeit laufe, präzisiert Kurt Münger, Pressesprecher des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS). Konkrete Änderungen gibt es etwa im Bereich Ausbildung. Das heisst: Neu kann der Bund neben Zivilschutzangehörigen auch Fachleute aus kulturellen Institutionen für den Kulturgüterschutz ausbilden. „Dieses Personal ist gerade im Fall von ohne Vorwarnzeit auftretenden Katastrophen ein Schlüsselfaktor für einen wirksamen Kulturgüterschutz“, sagt Münger. Mit dem revidierten Gesetz schafft die Schweiz weiter die Grundlage für einen sogenannten „Safe Heaven“ oder Bergungsort, an dem Kulturgüter, die im Ausland akut gefährdet sind, vorübergehend aufbewahrt werden. Damit ist die Schweiz ist der weltweit erste Staat, der ein solches Angebot schafft. Kommt es zu einem „Safe Haven“-Fall, rechnet der Bund mit Kosten von 50'000 bis 100'000 Franken pro Jahr. Diese Kosten müssten vom BABS im Rahmen des ordentlichen Budgets getragen werden.

Die Suche nach einem geeigneten Bergungsort läuft bereits. Er muss von der Lage her entsprechende Anforderungen erfüllen, etwa hinsichtlich klimatischer Bedingungen, Sicherheit und Möglichkeiten zur Betreuung des Kulturgutes. Ein Standortentscheid wird jedoch erst getroffen, wenn das Gesetz umgesetzt wurde. Laut Bundesrat soll die Revision Anfang 2015 in Kraft treten.

Mit der Gesetzesrevision wollte der Bundesrat zudem die Bundesbeiträge an die Kantone für die Erstellung von sogenannten Sicherstellungsdokumentationen streichen. Anhand dieser Fotografien, Skizzen oder Beschrieben können Kulturgüter nach einer Beschädigung oder Zerstörung restauriert oder rekonstruiert werden. Der Bund hätte mit der Streichung 700'000 Franken einsparen können. Nach heftiger Kritik in der Vernehmlassung verzichtet er im nun vorliegenden Gesetz auf die Änderung. Die Sicherheitskopien sind gemäss der Internetseite des Bevölkerungsschutzes eine der wichtigsten Massnahmen zum Schutz von Kulturgütern. Eine weitere sind die rund 300 Schutzräume, in welche die wertvollsten beweglichen Kulturgüter im Bedrohungsfall gebracht werden können.

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