"Schwarze Liste" für korrupte Firmen in Deutschland
Künftig sollen korrupte und betrügerische Unternehmen in Deutschland zentral in einer "schwarze Liste" geführt und somit von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können. Vor Kurzem ist der entsprechende Gesetzentwurf von Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries vom Bundeskabinett bewilligt worden.
Danach sollen öffentliche Auftraggeber über ein zentrales "Wettbewerbsregister" prüfen können, ob Unternehmen Rechtsverstösse begangen haben. Dies berichtete vor Kurzem die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Schon heute können Unternehmen ausgeschlossen werden, die Wirtschaftsdelikte begangen haben. Für öffentliche Auftraggeber sei es aber schwierig zu prüfen, ob ein Unternehmen auffällig wurde. Auch in den einzelnen Bundesländern gibt es bereits solche Register. Sie unterliegen allerdings unterschiedlichen Vorgaben. Gemäss den Gesetzesplänen sollen nun Gemeinden, Landesbehörden oder Bundesministerien - das heisst die öffentliche Hand - vor Erteilung eines Zuschalgs ab einem Auftragswert von 30'000 Euro elektronisch abfragen, ob das Unternehmen im Register geführt wird.
Gravierende Rechtsverstösse, die zum Ausschluss führen, sind unter anderem Straftaten wie Bestechung, Geldwäscherei, Betrug, Steuerhinterziehung, Terrorismusfinanzierung, kriminelle Vereinigungen oder Menschenhandel. Aber auch Verstösse gegen das Kartell-, Arbeits- oder Sozialrecht können einen Eintrag ins Register bringen.Gemeldet werden müssen rechtskräftige Urteile und Bussgeldbescheide. Nach maximal fünf Jahren werden die Einträge gelöscht. (cb)