Schwarzarbeitsgesetz weist Mängel auf
Der Bundesrat ortet Mängel im Gesetz gegen Schwarzarbeit. Er hat am Mittwoch das zuständige Volkswirtschaftsdepartement (EVD) damit beauftragt, bis Ende 2014 das Gesetz oder die Verordnung anzupassen: Verstösse sollen besser nachgewiesen werden können.
Bei seiner Bilanz über die Umsetzung des Schwarzarbeitsgesetzes kam der Bundesrat zum Schluss, dass sich das Gesetz grundsätzlich bewährt habe, wie das EVD mitteilte. Sein Beitrag zur Eindämmung von Schwarzarbeit könne jedoch noch verbessert werden.So lasse sich Schwarzarbeit mit den aktuellen Kompetenzen der Kontrolleure und den aktuellen Deklarationspflichten der Arbeitgeber schwer nachweisen. Zudem lasse das Gesetz bei wichtigen Fragen Interpretationsspielraum offen. Dies führe zu Unklarheiten beim Vollzug.
Auf der Gesetzes- beziehungsweise Verordnungsebene soll nun namentlich untersucht werden, wie der Kontrollauftrag der Kontrollorgane und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden klarer definiert werden kann.Das EVD und die zuständigen Bundesämter sollen zudem prüfen, wie die Kompetenzen der Kontrolleure erweitert werden können und die zu kontrollierenden Deklarationspflichten angepasst werden können. Nicht zuletzt soll das Straf- und Sanktionensystem optimiert werden.
Damit die Kantone das Gesetz einheitlich anwenden können, müssen neue Grundlagen ausgearbeitet werden. Und schliesslich soll bei dem vereinfachten Verfahren zur Abrechnung geringfügiger Lohnvolumen geprüft werden, wie die steuerliche Belastung gesenkt werden kann.Nicht nur das Gesetz soll verschärft, sondern auch die Kontrolleure sollen gestärkt werden. Ihre Ausbildung soll verbessert werden. (sda)