Schutzwürdige Bauten beim neuen Roche-Turm
Auf dem Roche-Areal wird nicht nur Neues gebaut, sondern auch Altes erhalten. Dies geht laut der „Basler Zeitung“ aus dem Bebauungsplan hervor, der anlässlich des Baus des 175-Meter-Turms von Herzog & de Meuron erstellt wurde.
Quelle: F. Hoffmann-La Roche Ltd.
Der geplante Turm von Herzog & de Meuron.
Wie die „Basler Zeitung“ (BaZ) weiss, liegt dem Basler Bauinspektorat seit gestern der Bebauungsplan für das Südareal der Roche vor, wo auch der 175 Meter hohe Turm von Herzog & de Meuron errichtet werden soll. Das Südareal wird laut der BZ planerisch in drei Bereiche unterteilt: im Baufeld 1 findet der Turm Platz, zum Baufeld 2 gehören die umliegenden Gebäude bis hin zum Rhein und das Baufeld 3 beinhaltet ein Geviert mit dem Direktionstrakt, der nach einem Entwurf von Otto Rudolf und Salvisberg gebaut wurde, sowie den angrenzenden Bau und das „alte“ Hochhaus.
Roche und die Behörden bemühten im Bericht zum neuen Bebauungsplan das architektonische Erbe des Konzerns, das auf Salvisbergs Masterplan von 1940 fusse, ist im Artikel der BaZ zu lesen. Dieser Masterplan allerdings, so werde betont, habe nur die Arealseite nördlich der Grenzacherstrasse betroffen. Insofern sei die Möglichkeit gegeben, die „spezifischen Gegenbenheiten“ des Südareals durch eine Neubebauung künftig besser ausschöpfen zu können. Der grösste Eingriff sei direkt an der Rheinfront geplant: Dort sollen drei Gebäude dereinst einer parkähnlichen Anlage Platz machen. Dies soll allerdings „frühestens nach 2025“ geschehen.
Daneben hat die Roche gemeinsam mit dem Denkmalschutz vereinbart, dass ein Inventar von erhaltenswert eingestuften Bauten des Areals erstellt wird. Diese Gebäude sollen dann nach Möglichkeit erhalten oder aber „im Sinne der Arealentwicklungsstrategie“ umgenutzt werden. Dies geht gemäss der BaZ aus dem Bericht des Hochbau- und Planungsamtes hervor. Bereits jetzt stehe fest, dass der Direktionstrakt erhalten bleiben solle. Das gilt auch für die anschliessenden Bauten. (mai)