Schutzraumpflicht für neue Einfamilienhäuser entfällt
In jedem grösseren Ein- oder Mehrfamilienhaus ein Schutzraum: So lautete bisher die Vorgabe. Nach dem Willen des Bundesrates soll sie gelockert werden. Neu soll nur noch bei Wohnhäusern ab 77 Zimmern ein Schutzraum erstellt werden müssen, sofern ein Mangel besteht.
Der Bundesrat hat eine Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Es gehe nicht um eine grundlegende Reform, sondern um Optimierungen, hält das Verteidigungsdepartement (VBS) fest. Die Neuerungen bei den Schutzräumen gehen auf parlamentarische Vorstösse zurück. Eine Minderheit im Parlament wollte die Schutzraumpflicht sogar ganz abschaffen.
Nur noch grosse Schutzräume
Künftig will der Bundesrat nun auf kleine Schutzräume verzichten: Neue Schutzräume sollen mindestens 51 Plätze haben. Heute werden Schutzräume ab 5 Plätzen gebaut. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates müssen Eigentümer von Wohnhäusern mit weniger als 77 Zimmern keinen Schutzraum mehr bauen, sondern einen Ersatzbeitrag leisten. Der Betrag soll gesamtschweizerisch einheitlich festgelegt und von heute 1500 auf 400 Franken gesenkt werden.
Bestehende Schutzanlagen bleiben
Die Pflicht der Hauseigentümer zum Unterhalt der Schutzräume soll bestehen bleiben, die Erneuerung wird aber neu durch Ersatzbeiträge finanziert. Dies gilt auch für die Erneuerung von öffentlichen Luftschutzkellern. Der Bau von neuen Schutzanlagen wie Kommandoposten oder geschützte Spitäler ist nicht vorgesehen, doch sollen die alten nicht stillgelegt werden. Dies wäre nicht sinnvoll, schreibt das VBS im Bericht zur Gesetzesänderung. Die Schutzbauten seien bei vielen aktuellen und künftigen Gefährdungen rasch und polyvalent einsetzbar. (sda/md)