Schutz für 5500 Wohnungen in Bern vor Umnutzung
Umnutzung und Abriss bestehender Wohnungen in der Stadt Bern sollen bewilligungspflichtig bleiben. So will es das Stadtparlament, das eine entsprechende Teilrevision der Bauordnung verabschiedet hat. Das letzte Wort hat das Volk an der Urne.
Der Stadtrat stellte sich mit einem klaren Mehr in zweiter Lesung hinter die Vorlage. Er will die städtische Bauordnung um einen Artikel ergänzen, wonach die Umnutzung in Büros oder Läden, der Abriss oder die bauliche Umwandlung bestehender Wohnungen in der Stadt Bern auch künftig eine Bewilligung brauchen. Ein solcher Wohnraumschutz war ursprünglich über das kantonale Gesetz zur Erhaltung von Wohnraum (WERG) garantiert. Doch das Kantonsparlament hob das Gesetz per Ende 2011 auf. Zum Nachteil der Stadt Bern, wie der Gemeinderat und die Stadtratsmehrheit übereinstimmend finden. Deshalb sollen die Bestimmungen nun in die städtische Bauordnung überführt werden. Betroffen von der Regelung sind rund 5500 Wohnungen. Zur Anwendung kommt die Einschränkung nur dann, wenn der Leerwohnungsbestand in der Stadt unter einem Prozent liegt. Ein solcher Wohnraumsschutz sei angesichts der Wohnungsknappheit in der Bundesstadt nötig, befand eine Mitte-Links-Mehrheit des Parlaments. Denn so schütze die Stadt Wohnraum für Tausende Einwohnerinnen und Einwohner, sagte Marieke Kruit namens der SP-Fraktion. Seit mehr als 25 Jahren herrsche in der Stadt Wohnungsknappheit, die aktuelle Leerwohnungsziffer liege unter einem halben Prozent. Die Regelung in der Bauordnung wirke vor allem auch präventiv, wie Stadtpräsident Alexander Tschäppät (SP) zu zu bedenken gab.
Bürgerliche gegen Fortführung des Wohnraumschutzes
Bürgerliche Fraktionen hingegen wandten sich gegen die Fortführung des Wohnraumschutzes. Der Vorschrift fehle eine gesetzliche Grundlage, sie verletze die Eigentumsgarantie und sei ein untaugliches Mittel, um der Wohnungsknappheit in der Stadt entgegenzuwirken, gab Dolores Dana (FDP) zu bedenken. So hätten in den letzten fünf Jahren lediglich 16 Wohnungen auf diese Art erhalten werden können. Mit der Vorschrift würden Investoren abgeschreckt, warnte auch Alexander Feuz namens der SVP-Fraktion, das sei bezüglich des dringend nötigen Wohnungsbaus kontraproduktiv. Die Stadt verschlechtere ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Überladen wollte der Stadtrat das Fuder indes nicht. Ein Antrag von Luzius Theiler (GPB-DA), auch die Umwandlung in Zweitwohnungen einer Bewilligungspflicht zu unterstellen, wurde mit 61 zu 3 Stimmen abgelehnt. Eine solche Verschärfung der Bauordnung wäre unverhältnimsmässig und würde wohl auch einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, befand die Stadtratsmehrheit. (sda)