20:50 BAUBRANCHE

Schneider-Ammann ermöglicht Kurzarbeit

Wegen des starken Frankens ermöglicht Bundesrat Johann Schneider-Ammann Kurzarbeit. Ab sofort werden Arbeitsausfälle von der Arbeitslosenversicherung entschädigt. Dies teilte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit.

Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen kurzfristig Stellen streichen, weil sie nicht mehr genügend Arbeit für ihre Angestellten haben. Die Grundlage dafür liefert das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Dieses sieht vor, dass wirtschaftlich bedingte, voraussichtlich vorübergehende Arbeitsausfälle einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung begründen können.

Dies ist nun seit Dienstag der Fall: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat die Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung angewiesen, Arbeitsausfälle wegen Devisenschwankungen als anrechenbar zu erachten. Sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt, werden die Gesuche um Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung ab sofort gutgeheissen. Die Anspruchsdauer beträgt zwölf Monate. Eine Verlängerung, wie sie der Bundesrat 2011 beschlossen hatte, ist jedoch vorerst nicht vorgesehen, wie WBF- Sprecher Noé Blancpain auf Anfrage erklärte. - Im 2011 hatte der Bundesrat die Massnahme zur Abfederung der Folgen des starken Frankens auf 18 Monate verlängert.

Des Weiteren schnürte das Parlament ein Hilfspaket im Umfang von 870 Millionen Franken, um den betroffenen Branchen unter die Arme zu greifen. 500 Millionen davon waren für den Fonds der Arbeitslosenversicherung zur Entschädigung von Kurzarbeit reserviert. Eine solche Zusatzfinanzierung ist laut Blancpain derzeit nicht vorgesehen.

Ivo Zimmermann, Sprecher des Branchenverbands Swissmem, begrüsst den Entscheid von Schneider-Ammann. Das Instrument habe sich in früheren Krisen bewährt, um Arbeitsplätze zu erhalten. Zimmermann zweifelt nicht daran, dass auch in der aktuellen Situation Unternehmen Kurzarbeit einführen werden. Viele Anfragen, die derzeit bei Swissmem eingingen, beträfen dieses Thema. Das Problem des starken Frankens werde dadurch nicht gelöst. "Aber es hilft, Arbeitsplätze zu erhalten", sagte Zimmermann.

Das Geld, welches das Parlament 2011 für die Arbeitslosenversicherung zur Verfügung stellte, wurde schliesslich gar nicht verwendet. Grund war der Mindestkurs, den die Nationalbank kurz nach dem Entscheid einführte. 2011 wendete die Arbeitslosenversicherung lediglich rund 96 Millionen für Kurzarbeitsentschädigung auf. 2010 waren es jedoch noch 538 Millionen Franken gewesen, 2009 sogar 997 Millionen Franken.

"Pflästerlipolitik"

Derweil gingen bei den Gewerkschaften die Meinungen auseinander. Der Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse begrüsst den Entscheid von Schneider- Ammann. Die Kurzarbeit sei das richtige Instrument, um fitte Industrien und Branchen in Krisensituationen zu stützen, schreibt der Verband. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bleibt hingegen bei seiner Kritik, wonach die Nationalbank für einen Kurs in "vernünftigen Bahnen" zu sorgen habe. Der Entscheid, Kurzarbeit zu ermöglichen, sei deshalb lediglich "Pflästerlipolitik", hiess es auf Anfrage. Das grundlegende Problem - die Aufhebung des Euro-Mindestkurses - werde damit nicht angegangen.

Erleichtert reagiert der Schweizerische Gewerbeverband (sgv). Mit dem möglichen Rückgriff auf Kurzarbeit würden die Rahmenbedingungen flexibler, sagte sgv- Direktor Hans-Ulrich Bigler der sda. Wie sich die Situation entwickeln werde, sei aber schwer vorauszusehen. Derzeit seien die Auftragsbücher der KMU noch voll.

Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse glaubt nicht, dass kurzfristig viele Unternehmen von Kurzarbeit Gebrauch machen werden. "Auf lange Sicht hänge dies aber von der Nachfrage in der Euro-Zone ab", erklärte Geschäftsleitungsmitglied Cristina Gaggini gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Einzelne KMU in der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie haben bereits Konsequenzen gezogen. Erste Unternehmen hätten Stellen abgebaut, schreibt der Branchenverband Swissmechanic in einer Mitteilung vom Dienstag. (mai/sda)

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