Scheinselbständige sorgen für Ärger
Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dem Bau ärgern sich über Missbräuche der Personenfreizügigkeit mit der EU. Unlautere Konkurrenz durch Scheinselbstständige gefährde im Ausbaugewerbe immer mehr die Existenz von Schweizer KMU, schreibt der SGV in seiner Medienmitteilung.
Die Entwicklung während der ersten Jahre nach Einführung der Personenfreizügigkeit sei zwar auch bei Malern, Gipsern, Plattenlegern und Schreinern erfreulich gewesen, sagte Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV), an einer Medienkonferenz in Bern. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise habe sich die Lage aber schlagartig verändert. Schweizer Firmen seien nicht nur in den grenznahen Märkten zusehends von Aufträgen ferngehalten worden. Im Gegenzug seien auch immer mehr EU-Unternehmen und Selbständigerwerbende in die Schweiz geströmt. Dabei komme es immer mehr zu unlauterer Konkurrenz durch Scheinselbständigkeit, für die kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und damit auch kein Mindestlohn gelte. Verstösse festzustellen sei derzeit schwierig.
Einsprachen gegen Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Für den Verband braucht es dringend einen Katalog aller Dokumente, die Selbständige zum Beweis ihres Status zwingend auf sich tragen müssten. Zudem solle eine Kaution gezahlt werden müssen, die bei Verstössen eingezogen würde. Im Moment finde eine "totale Verwilderung der Sitten" statt, monierte Peter Baeriswyl, Direktor des Maler- und Gipserverbandes (SGMV). In der Branche ist derzeit ein Gesuch um Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) hängig. Dagegen seien drei Einsprachen von deutschen Verbänden deponiert worden.
Man habe kürzlich auf einer Baustelle scheinbar selbständige deutsche Handwerker kontrolliert, die Nachtarbeit für 13 Euro die Stunde verrichteten, was rund 300 Prozent unter den Ansätzen des geltenden GAV liege, führte Baeriswyl aus. Diese Zuschläge für Überstunden und Sonntagsarbeit habe es ebenso wenig wie Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge gegeben.
Laufe die Allgemeinverbindlichkeit Ende September aus, drohe das nackte Chaos, warnte Baeriswyl. Die ausländischen Betriebe und die Firmen, die nicht dem SGMV angeschlossen sind, wären dann weder an Mindestlöhne noch an verbindliche Arbeitszeiten gebunden. (mai/sda)