SBV, Unia und Syna: Generelle Lohnerhöhung im Bauhauptgewerbe
Für 2025 haben sich die Sozialpartner im Bauhauptgewerbe auf eine generelle Lohnerhöhung von 1,4 Prozent geeinigt. Weil in den nächsten Jahren die Babyboom-Generation in Pension geht, erhöhen die Arbeitgeber ihren Beitag, damit die Frührente mit 60 gesichert ist.
Dieser Beitrag steigt zur Finanzierung des flexiblen Altersrücktritts auf Arbeitgeberseite um 0,5 Prozentpunkte auf 6 Prozent, wie der Schweizerische Baumeisterverband sowie die Gewerkschaften Unia und Syna heute Montag mitteilten. Der Arbeitnehmerbeitrag für die Frühpensionierungen bleibt bei 2,25 Lohnprozenten. Die Altersgutschriften an die Pensionskassen für die frühpensionierten Rentnerinnen und Rentner zwischen 60 und 65 Jahren werden gestrichen. Für eine volle Rente müssen die Beschäftigten neu 20 statt 15 Jahre auf den Bau gearbeitet haben. Zudem gibt es Anreize, freiwillig über die 60 Jahre hinaus zu arbeiten.
Kündigungsfrist für das Frührentenmodell verdoppelt sich
Im Landesmantelvertrag verdoppelt sich die Kündigungsfrist für das Frührentenmodell von fünf auf zehn Jahre, was die langfristige Sicherheit der Rente mit 60 erhöht. Wie die Sozialpartner weiter vereinbarten, entscheidet die Arbeitnehmerseite, ob weitere Sanierungsmassnahmen durch Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen erfolgen, sollten diese wider Erwarten nötig werden.
Das Verhandlungsergebnis gilt für alle dem Landesmantelvertrag unterstellten Bauunternehmen und rund 70'000 auf dem Bau Beschäftigte. Die Einigung kam nach mehreren Verhandlungsrunden zustande. Beide Seiten seien einander entgegengekommen, hiess es in den Mitteilungen der Sozialpartner.
Für die Gewerkschaften ausschlaggebend war die Sicherung der Frührente ohne Renteneinbusse und die Erhaltung der Kaufkraft. Die Baumeister bezeichneten das Ergebnis als fair. Die Delegiertenversammlungen von Verband und Gewerkschaften hiessen den Vertrag gut. (sda/mai)