SBV und HEV zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative
Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) und der Hauseigentümerverband (HEV) sind nicht zufrieden mit dem Entwurf des Bundesrates für die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Sie monieren vor allem die Beschränkungen für bestehende Gebäude.
Während die Initianten der Zweitwohnungsinitiative den Entwurf als zu lasch empfinden und deshalb mit einer weiteren Initiative drohen, geht er für den SBV zu weit. Die Initiative richte sich gemäss ihrem Titel gegen den „uferlosen Bau von Zweitwohnungen“. Das heisse, schreibt der SBV in seinem Kommentar, dass bereits bestehende, sogenannte altrechtliche Bauten nicht betroffen seien und es „gegen Treu und Glauben“ verstossen würde, sie doch der neuen Regelung zu unterstellen. „Mit dem vorgelegten Zweitwohnungsgesetz hält sich der Bundesrat weitgehend aber nicht vollständig an diesen Grundsatz“, heisst es weiter. Der SBV führt in diesem Zusammenhang die Beschränkungen für bestehende Gebäude an: So führe eine auch nur sehr geringe Erweiterung einer bestehenden Erstwohnungen dazu, dass sie später nicht mehr als Zweitwohnung genutzt werden dürfe. „Dies ist im von Abwanderung stark betroffenen Berggebieten für viele Einheimische eine schwere Hypothek.“ Zudem bedauert der SBV, dass der Bundesrat Ersatzneubauten in seinem Entwurf nicht namentlich aufgeführt hat. Laut den Baumeistern verzichtet er damit auf „ein möglicherweise einschneidendes Instrument“, um bauliche und raumplanerische Fehlentwicklungen zu korrigieren.
Entwertung in betroffenen Gemeinden?
Ähnlich argumentiert der HEV. Auch er stösst sich daran, dass selbst geringfügige Erweiterungen für eine zeitgemässe Wohnnutzung zum Grundbucheintrag „Erstwohnung“ führen. Laut HEV könnte dies viele bestehende Bauten in den betroffenen Gemeinden entwerten. Der Verband hoffe, dass dieses und weitere Eigentümer-Anliegen im Parlament noch zugunsten der betroffenen Haus-, Grund- und Stockwerkeigentümer entschieden werde, heisst es weiter. Alles in allem sei die Vorlage jedoch auf gutem Wege.