SBV hat kein Verständnis für Ventilklausel für EU-17-Staaten
Die Ausrufung der Ventilklausel für alle EU-Staaten stösst beim Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) nicht auf Verständnis. Eine Beschränkung der Kontingentierung auf Daueraufenthalter dämmt die Einwanderung laut SBV nicht ein, sondern verlagert sie höchstens auf Kurzaufenthalter. In der Praxis laufe dies "auf eine Art Wiedereinführung des Saisonnierstatus" hinaus.
Mit der Auslösung der Ventilklausel für die EU-17-Staaten werde "das bewährte System zur Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte" umgekrempelt, ohne dass die Einwanderung spürbar gebremst werde, kritisiert der SBV in seinem Communiqué zum Entscheid des Bundesrats. Getroffen würden die zahlreichen Branchen, die auf einen unkomplizierten Zugang zum EU-Arbeitsmarkt angewiesen seien. Das gilt auch für das Bauhauptgewerbe, in dem über 60 Prozent der Beschäftigten aus dem Ausland stammen. Laut SBV hat der bundesrätliche Entscheid mehr mit Psychologie als mit realer Wirkung zu tun. Der Ausländeranteil im Bauhauptgewerbe habe seit Einführung der Personenzügigkeit insgesamt nicht zugenommen .
Der SBV zeigt zwar Verständnis für das Unbehagen weiter Bevölkerungskreise gegenüber dem freien Personenverkehr, führt aber an, dass mit der Auslösung der Ventilklausel eine Abbremsung der Einwanderung nur vorgegaukelt werde. Zumal die die Kontingentierung nur bis Mai 2014 erlassen werden kann. Zahlenmässig liege sie aufgrund der Berechnungsvorschriften nur minim tiefer als die ohnehin zu erwartende Einwanderung. Und mit dem Ausweichen auf kurzfristigere Aufenthaltsbewilligungen könnten die Kontingente umgangen werden. (mai/mgt)