SBV erfreut über Nein zur Ventilklausel
Dass sich die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats gegen die Aktivierung der Ventilklausel entschieden hat, begrüsst der Schweizerische Baumeisterverband (SBV). Es sei zu hoffen, dass sich der Bundesrat an diese Empfehlung halten werde, schreibt der SBV in seinem Kommentar.
Laut dem SBV wird mit einer Ventilklausel "das bewährte System zur Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte" behindert. Für das Bauhauptgewerbe, in dem über 60 Prozent der Beschäftigten aus dem Ausland stammten, sei ein unkomplizierter Zugang zum EU-Arbeitsmarkt zentral. Der SBV ein vestehe das Unbehagen weiter Bevölkerungskreise gegenüber dem freien Personenverkehr. Allerdings gaukelt für den SBV eine Inkrafttretung der Ventilklausel eine Abbremsung der Einwanderung nur vor, weil die Kontingentierung nur bis Mai 2014 erlassen werden kann. Zahlenmässig liege sie aufgrund der Berechnungsvorschriften nur um weniges tiefer als die ohnehin zu erwartende Einwanderung. Des Weiteren weist der SBV darauf hin, dass die Kontigente umgangen werden können, wenn auf kurzfristigere Aufenthaltsbewilligungen ausgewichen wird.
Für die EU-8-Staaten hat die Schweiz die Ventilklausel seit Mai 2012 aktiviert (545 B-Bewilligungen per Quartal). Dieses Mal geht es um die EU-17. Dafür sind die Bedingungen knapp erreicht. Wie es scheint, pocht die EU aber auf eine Gesamtberechnung der EU-27. Hier dürften die Bedingungen eventuell knapp nicht erfüllt werden können. (mai/mgt)