SBV „erfreut“ über Nationalrat
Über das Nein des Nationalrats zum revidierten Kartellgesetz ist der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) „erfreut“. Diese Revision sei weder nötig, noch ökonomisch gerechtfertigt, schreibt er in seinem Kommentar zum Entscheid des Nationalrats.
Nach Meinung des SBV besteht kein Anlass zu einer Revision, weil das Kartellrecht bereits 1995 und 2003 revidiert worden ist. Der SBV verweist darauf, dass Abreden und Kooperationen zwischen Firmen dann nicht zulässig sind, wenn sie den Wettbewerb schädigen. Den Nachweis, ob dies der Fall ist, habe die Weko zu führen. Die vom Nationalrat abgelehnte Revision habe Abreden und Kooperationen zwischen Firmen nun überhaupt verbieten wollen, es sei denn, die Unternehmen könnten der Weko beweisen, dass ihre Kooperation den Wettbewerb nicht schädigt. „Dieser Wechsel von einer Missbrauchsgesetzgebung zu einer Verbotsgesetzgebung ist im Wettbewerbsrecht völlig unangebracht“, so der SBV. Laut den Baumeistern ist die Umkehrung der Beweislast vor allem für kleinere und mittlere Firmen finanziell und administrativ „kaum zu verkraften“. Der Grund: Um bei einer Kooperation formell zu beweisen, dass diese nicht wettbewerbsschädigend ist, müssten sie auf Fachleute wie Anwälte oder Ökonomen zurückgreifen. (mai)