10:46 BAUBRANCHE

Rund 11’000 Bauten sollen aus Berner Bauinventar entlassen werden

Teaserbild-Quelle: Katharina Wieland Müller, pixelio.de

Ende 2020 hat die Berner Denkmalpflege die Überprüfung der erhaltenswerten Inventarobjekte abgeschlossen. Rund 11‘000 Bauten sollen entlassen werden. Bis am 20. Oktober liegen die überarbeiteten Bauinventare nun öffentlich auf.

Bauernhaus in Ostermundigen (Symbolbild)

Quelle: Katharina Wieland Müller, pixelio.de

Bauernhaus in Ostermundigen (Symbolbild).

Das revidierte Berner Baugesetz gibt vor, dass die Anzahl der im Bauinventar verzeichneten Objekte nur noch maximal sieben Prozent des gesamten Gebäudebestandes betragen darf. Der Grosse Rat hatte die Obergrenze beschlossen, um Hausbesitzer von einer lästigen Pflicht zu befreien. Diese könnten selber zu ihrem Eigentum schauen und bräuchten dafür nicht die Denkmalpflege, befand die Ratsmehrheit. 

Die Denkmalpflege überarbeitet deshalb seit 2016 das Bauinventar und reduziert die Baugruppen und Inventarobjekte. Rund ein Viertel der etwa 2000 Baugruppen wurde bereits aufgelöst, wie die kantonale Bildungs- und Kulturdirektion am Montag mitteilte. Aktuell ist nun die Umsetzung bezüglich der Inventarobjekte im Gang. 43 Prozent, respektive 11‘000, der bis anhin erhaltenswerten Objekte müssen gemäss Mitteilung aus dem Inventar entlassen werden. 

261 Gemeinden von Teilrevision betroffen 

Bis am 20. Oktober 2022 liegen die Unterlagen nun auf den Regierungsstatthalterämtern auf oder können auf den Webseiten der Gemeinden und der kantonalen Denkmalpflege eingesehen werden. Zur Teilrevision der Bauinventare äussern können sich all jene, die unmittelbar in ihren Interessen betroffen sind. Dazu zählen Eigentümer, aber auch Gemeinden oder andere Institutionen. 

Die Teilrevision umfasst in erster Linie die Reduktion der erhaltenswerten Inventarobjekte. Erhaltenswerte Objekte sind in ihrem äusseren Bestand zu bewahren. Ein Abbruch ist nur zulässig, wenn die Erhaltung «unverhältnismässig» ist. Die schützenswerten Objekte waren nicht Teil der Überprüfung – sie dürfen grundsätzlich nicht abgebrochen werden. 

Von der Teilrevision betroffen sind 261 Gemeinden in neun Verwaltungskreisen. In den Gemeinden des Berner Jura und in einigen Gemeinden mit älteren Inventaren aus der Anfangszeit der Inventarisation wurde die Revision bereits 2021 abgeschlossen. Bei diesen Gemeinden wurden Baugruppen und Inventarobjekte gleichzeitig revidiert.

Neue Objekte für Bauinventar 

Neben der Reduktion umfasst die Überarbeitung auch die vom Baugesetzt vorgeschriebene Nachführung der Bauinventare. So wurden auch einige Objekte für eine Aufnahme als schützens- oder erhaltenswerte Baudenkmäler vorgesehen. Im kantonalen Durchschnitt handelt es sich dabei gemäss Mitteilung um ein bis zwei Objekte pro Gemeinde. Jedoch sind nicht in allen Gemeinden Neuaufnahmen vorgesehen. 

Bei den Bauten, die neu ins Inventar aufgenommen werden, handelt es sich in erster Linie um bedeutsame Objekte der jüngeren Architektur ab den 1960er-Jahren bis und mit Baujahr 1990. Die Neuaufnahmen sind gemäss Mitteilung im Reduktionsziel eingerechnet. (sda/mgt/pb) 

Weitere Informationen unter: www.be.ch/denkmalpflege

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