RTVG und SBV: Abschaffen der Mehrfachbesteuerung der Arge
Der Bundesrat hat gestern die Überarbeitung der Tarifstruktur für die Radio- und Fernsehabgaben (RTVG) beschlossen. Der SBV wirft ihm vor, dass die Abschaffung der Mehrfachbesteuerung von Bauunternehmungen nicht in den Änderungen enthalten ist.
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Schauen Bauunternehmen beim RTVG in die Röhre?
Das Parlament habe diesen Missstand erkannt und entsprechende Vorstösse in der parlamentarischen Kommission mit grosser Mehrheit gutgeheissen, hält der SBV in seinem Communiqué fest. Dies zeige die Annahme der Vorstösse Wicki 19‘413, Grossen 19‘411 und Wasserfallen 19‘412.
Dem Bundesrat wirft der Verband vor, dass er dies mit dem aktuellen Entscheid ignoriert und fordert, dass „diese überfällige Korrektur“ rasch vorgenommen wird. Angesichts der Herausforderungen für die Unternehmen mit der Corona-Pandemie erachtet es der SBV als dringend nötig, diese Mehrfachbesteuerung Anfang 2021 abzuschaffen. Der Versand von einer Vielzahl von Rechnungen für die Mediensteuer an einzelne Unternehmen sei in keiner Weise gerechtfertigt.
Bauhauptgewerbe laut SBV besonders betroffen
Arbeiten mehrere Firmen auf dem Bau oder in einer anderen Branche für einen Grossauftrag zusammen, erhalten sie eine umsatzabhängige Rechnung für RTVG für jede Arbeitsgemeinschaft. Dies zusätzlich zur Abgabe, die sie als Unternehmen erhalten.
Laut SBV sind Firmen des Bauhauptgewerbes besonders stark davon betroffen. Es gebe kaum ein grösseres Bauwerk der öffentlichen Hand oder privater Grossbauherren, das nicht an eine Arge vergeben werde. Die Höhe der Abgabe orientiert sich am Umsatz. Dies sei für Baufirmen doppelt verheerend, denn Baufirmen erzielen hohe Umsätze, kämpfen aber aufgrund tiefer Margen um ihre Existenz. (mgt/mai)